Was genau ist eigentlich diese BVV, wie arbeitet sie und wer sitzt da? Und wofür steht die Abkürzung BVV überhaupt? Die wichtigsten Fragen beantworten wir hier.
Darüber hinaus beschließt es den bezirklichen Haushalt, der jedoch der Zustimmung des Abgeordnetenhauses bedarf. Die BVV kann darüber hinaus Beschlüsse fassen, um damit Verwaltungshandeln anzuregen, im Gegensatz zu einem echten Parlament haben Beschlüsse der BVV aber nur empfehlenden Charakter und müssen vom Bezirksamt nicht umgesetzt werden. Außerdem können die Mitglieder der BVV beim Bezirksamt durch große, kleine oder mündliche Anfragen Informationen einholen.
Die BVV setzt für seine Arbeit Ausschüsse ein, denen neben Bezirksverordneten auch so genannte Bürgerdeputierte angehören können. Sie werden vom Parlament gewählt, nachdem sie von den Fraktionen vorgeschlagen werden.
Die Wahlperiode der BVV ist gekoppelt an die Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre, endet aber bei einer vorzeitigen Auflösung des Abgeordnetenhauses wie zuletzt im Jahr 2001 automatisch.
Nach der Wahl wird die Anzahl der 55 Sitze in der BVV für die einzelnen Parteien nach dem „d’Hondt-Verfahren“ ermittelt. Hierbei erhält die Liste mit der höchsten Stimmzahl den ersten Sitz, dann wird die Zahl der Stimmen durch zwei geteilt. Jetzt erhält die Liste mit der höchsten Stimmzahl den zweiten der zu verteilenden Sitze. Wenn die Stimmzahl einer Liste bereits durch zwei geteilt wurde, wird jetzt durch drei geteilt, dann durch vier usw. Da grundsätzlich eine bestimmte Grundzahl an Stimmen notwendig ist, um überhaupt einen Sitz zu erlangen, sind kleine Parteien durch dieses Verfahren tendenziell benachteiligt. Nach einem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtes, das die ursprüngliche 5-Prozent-Klausel für nicht verfassungsgemäß angesehen hatte, gilt jetzt die 3-Prozent-Klausel.
- Bündnis 90/Die Grünen: 4
- SPD: 20
- CDU: 16
- Die Linke: 3
- FDP: 3
- AFD: 9
Durch den Wechsel einer BVV-Verordneten der CDU zur SPD hat die CDU inzwischen einen Sitz verloren und die SPD entsprechend einen Sitz dazugewonnen.
Die BVV tagt in Spandau normalerweise einmal im Monat Mittwochs ab 17.00 Uhr im Rathaus Spandau in der Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin, im 2. Stock (BVV-Saal). Um die Arbeit effektiver zu gestalten, einigen sich die Fraktionen bereits vor einer Sitzung im Ältestenrat auf eine so genannte Konsensliste. Darauf kommen alle Anträge, denen alle Fraktionen zustimmen. In der Sitzung stimmen die Bezirksverordneten darüber en bloc ab und ersparen sich so Einzelabstimmungen bei unstrittigen Fragen.
Die Sitzung beginnt in der Regel mit der Einwohnerfragestunde. Im Anschluss daran folgen in der Regel die mündlichen Anfragen, dabei stellen Bezirksverordnete meist Fragen zu aktuellen Themen. Dann folgt die Diskussion der Anträge, von denen die meisten in einen oder mehrere Ausschüsse zur Beratung überwiesen werden, einige Themen werden aber auch direkt in der BVV diskutiert. Dies gilt natürlich besonders bei kontroversen Themen oder wenn die Beschlüsse dringend sind. Zum Schluß erfolgt dann die Beantwortung und Diskussion der großen Anfragen an das Bezirksamt, sofern keine schriftliche Beantwortung vereinbart war.
Die konkrete politische Arbeit der BVV findet in Ausschüssen statt, in die jede Fraktion entsprechend ihrer Stärke Mitglieder entsendet. Hinzu kommen Bürgerdeputierte, die in den Ausschüssen voll stimmberechtigt sind, von den Fraktionen vorgeschlagen und vom Bezirksparlament gewählt werden.
Jeder Ausschuss wählt sich in der ersten, konstituierenden Sitzung den Vorsitz und deren Vertretung. Darin sind die Ausschüsse jedoch nicht frei, sondern sie müssen sich an bestimmte Vorgaben halten. Nachdem die Anzahl der Ausschüsse festgelegt ist, wird errechnet, wie viel Vorsitze jeweils den einzelnen Fraktionen zustehen. Hierzu wird auch das Verfahren nach d’Hondt angewandt.
Alle Bezirksverordnete können im Rahmen einer Sitzung des Bezirksparlaments mündliche Anfragen stellen. Nach geltender Geschäftsordnung stehen jeweils die ersten 30 Minuten der Sitzung zum Stellen und Beantworten von mündlichen Anfragen zur Verfügung. Alle mündlichen Anfragen müssen beantwortet werden, reicht die Zeit zur mündlichen Antwort nicht werden die ausstehenden Fragen schriftlich beantwortet. Obwohl jede/r Bezirksverordnete für sich allein eine Anfrage stellen kann, werden diese meist in einer Fraktionssitzung besprochen oder zumindest angesprochen. So kann die Fraktion eventuell Ergänzungen empfehlen oder andere Ratschläge geben.
Die Große Anfrage dient einer umfassenderen Diskussion eines Themas im Bezirksparlament, etwa um ein brisantes Thema aufzugreifen, die Arbeit von StadträtInnen zu hinterfragen oder die Einstellungen des Bezirksamtes hervorzukitzeln. Sie werden entweder mündlich in der BVV beantwortet, auf Antrag der fragenden Fraktion oder des Bezirksamtes kann aber auch eine schriftliche Beantwortung erfolgen. Diese muss dann spätestens drei Wochen nach der BVV-Sitzung vorliegen und kann gegebenfalls auf der darauffolgenden Sitzung diskutiert werden. Jede Fraktion legt eine interne Reihenfolge ihrer Fragen fest, in der diese in der BVV beantwortet werden. Dies ist wichtig, da es auch hier ein Zeitlimit gibt, so dass zum Teil nicht alle Fragen in der Sitzung behandelt werden können.
Auch die schriftliche Anfrage ist ein Recht der einzelnen Bezirksverordneten. Die Fragen können jederzeit im BVV-Büro abgegeben werden und werden von da aus an das Bezirksamt weitergeleitet. Schriftliche Anfragen werden gestellt, um ausführliche Informationen über einen Sachverhalt zu erfragen oder um zu Überprüfen, ob und wie BVV-Beschlüsse eingehalten wurden. Sie dienen oft auch der Informationen über Aktivitäten des Bezirksamtes oder der Vorbereitung von Anträgen. Es ist natürlich auch möglich, Fragen von BürgerInnen aufzunehmen und sie als schriftliche oder mündliche Frage einzubringen. Oft sind solche Hinweise sehr nützlich und Bürger*innen können so ihrerseits Informationen manchmal schneller, einfacher und ausführlicher erhalten, als es ihnen selbst gesetzlich möglich ist.
Alle Einwohner*innen die ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz in Spandau haben können Fragen einreichen. Sie können während der Einwohnerfragestunde Fragen an die Bezirksbürgermeister*in sowie an die Bezirksstadträt*innen stellen. Erläuternde Texte sind aufgrund der begrenzten Zeit ungeeignet und werden deshalb nicht zugelassen.
Die Fragen sind, um eine angemessene mündliche Beantwortung zu ermöglichen, bis spätestens 14 Tage (mittwochs) vor der Sitzung der BVV bis 10.00 Uhr im Büro der Vorsteher*in der Bezirksverordnetenversammlung Spandau schriftlich einzureichen. Es darf jeweils nur eine thematische Angelegenheit mit höchstens fünf Fragen behandelt werden. Eine kurze schriftliche Begründung kann beigefügt werden. Ein bezirklicher Anknüpfungspunkt muss in jedem Fall gegeben sein. Die Fragen sollen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen.
Eine Zählgemeinschaft ist etwas anderes als eine Koalition und verpflichtet die beteiligten Fraktionen nach dieser Wahl nicht zu einem gemeinsamen Handeln.
Eine Zählgemeinschaft kann aber auch über diese Wahl hinaus geschlossen werden. In diesem Fall dient sie der Verabredung über gemeinsame politische Ziele, die im Laufe der Legislaturperiode erreicht werden sollen. In der Regel stimmen die Fraktionen ihr Abstimmverhalten und Vorgehen ab.
In Spandau wurde durch eine Zählgemeinschaft aus SPD, Grünen, FDP und Links Helmut Kleebank zum Bezirksbürgermeister gewählt.