Anfragen und Anträge in der 21. öffentlichen Sitzung der BVV am 15. Mai 2013

Gemeinsame Anträge Mai 2013

Initiator: GAL, SPD, Piraten, Einzelverordneter Die Linke

Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in Wolgograd und ganz Russland schützen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in geeigneter Weise die politischen und zivilgesellschaftlichen Kontakte zu nutzen, um den politisch Verantwortlichen und Bürgerinnen und Bürgern unserer befreundeten Stadt Wolgograd (im Bezirk Krassnoarmejskij)

 

  1. die Erschütterung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau über die grausame Ermordung eines 23-jährigen homosexuellen Mannes in Wolgograd,

 

  1. die politische Sorge, dass dieser furchtbare Exzess nur die Spitze einer Entwicklung aufzeigt, die sich (seit der ersten Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes in St. Petersburg 2012 und dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren im russischen Parlament – der Duma – für ein Verbot der „Propagierung” von Homosexualität in der Öffentlichkeit) in der durch Umfragen belegten zunehmenden Ablehnung und Diskriminierung von homosexuellen Menschen und Transgendern in Russland vollzieht,

 

  1. die Solidarität der Bezirksverordnetenversammlung Spandau mit allen demokratischen Kräften in Wolgograd, die sich dem Gesetzesvorhaben zur Einschränkung des Grundrechts auf sexuelle Selbstbestimmung entgegenstellen,

 

verbunden mit der Hoffnung auf ein weiteres Zusammenwachsens der Europäischen Union und der Russischen Föderation zur Kenntnis zu bringen.

 

Begründung:

 

Das geplante Gesetz ist eine massive Verletzung der Meinungs-, Presse-, Kunst- und Versammlungsfreiheit für alle Menschen in Russland. Mit dem Gesetzgebungsverfahren für ein Verbot der „Propagierung” von Homosexualität in der Öffentlichkeit werden Homophobie, Vorurteile, Intoleranz und Hass gegen Minderheiten befördert und institutionalisiert. Jedes Reden über Homosexualität in der Öffentlichkeit wäre damit verboten. Selbst im Aufklärungsunterricht in den Schulen dürfte Homo- und Transsexualität nicht einmal erwähnt werden. Durch das Gesetz würden Küsse gleichgeschlechtlich liebender Menschen in der Öffentlichkeit unter Strafe gestellt, das Zeigen der Regenbogenfahne – das Symbol der Lesben– und Schwulenbewegung – sowie Demonstrationen für die Rechte von Homosexuellen würden mit hohen Geldstrafen geahndet. Ferner ist zu befürchten, dass angesichts dieses Verbotes auch die Aufklärung über HIV und Aids eingeschränkt werden könnte. Das Gesetz würde die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender einsetzen, noch weiter erheblich erschweren, als dies derzeit schon der Fall ist.

 

Ein solches Gesetz verstößt gegen die Menschenrechte und ist mit der von uns ausdrücklich begrüßten Mitgliedschaft der Russischen Föderation im Europarat unvereinbar. Für alle Mitglieder im Europarat ist die “Europäische Menschenrechtskonvention – Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten” (EMKR) verbindlich. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verstößt die Benachteiligung von Lesben und Schwulen wegen ihrer sexuellen Identität gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 14 sowie das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens des Art. 8 der EMRK. Dennoch wurde der Gesetzentwurf in erster Lesung im Januar 2013 von der Duma verabschiedet. Im Juni 2013 soll die zweite Lesung, die Verabschiedung nach der Sommerpause erfolgen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung von Spandau erklärt sich solidarisch mit den lesbisch, schwul, bisexuell und transgender lebenden Bürgerinnen und Bürgern im Partnerbezirk Krassnoarmejskij, der befreundeten Stadt Wolgograd und ganz Russland, denen mit diesem Gesetz wesentliche Bürger/-innenrechte entzogen werden sollen. Wie andere deutsche Partnerstädte wollen auch die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt von Spandau der Verabschiedung dieser menschenrechtsverletzenden Gesetzgebung nicht tatenlos zusehen und sich solidarisch mit den Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in Wolgograd und ganz Russland zeigen.

 

„Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 von Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Großbritannien durch den Londoner Zehnmächtepakt in London gegründet. Er ist damit die älteste politische Organisation Europas.“

 

Am 28. Februar 1996 trat die Russische Föderation dem Europarat bei. Sie ist der 39 von derzeit 47 Mitgliedsstaaten und hatte 2006 den Vorsitz im Minisiterkomitee.

 

Eine international anerkannte Institution des Europarates ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

 

Am 5. Mai 1998 ratifizierte die Russische Föderation die Europäische Menschenrechtskonvention.

 

In Analogie zur Artikel 30 der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 gilt:

 

„Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.“

 

Die Menschenrechte sind unteilbar – jede Einschränkung gegenüber einem Menschen oder einer Personengruppe ist inakzeptabel und kann weder durch Sonderrechtssprechung legitimiert noch durch Tatenlosigkeit toleriert werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, die internationale Öffentlichkeit kann der gesellschaftlichen Diskussion neue Impulse geben und eine Rückenstärkung der Menschen vor Ort sein.

 

 

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD und der GAL

Christopher-Street-Day: Hissen der Regenbogenfahne in Spandau während des Pride Festivals

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Regenbogenfahne während des diesjährigen Pride Festivals vom 01. bis einschließlich 23. Juni 2013 sowie in den Folgejahren für die Dauer des jeweiligen Pride Festivals vor dem Spandauer Rathaus zu hissen.

 

Begründung:

 

Seit dem ersten Aufstand gegen die Diskriminierung von Homosexuellen in der Christopher Street in New York und den darauffolgenden jährlichen Demonstrationen zum Christopher-Street-Day haben sich die Lebensbedingungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Intersexuellen und Transgender zwar in vielen Ländern verbessert, die tatsächliche Gleichstellung ist jedoch noch immer nicht erfolgt. Weiterhin sind erhebliche Diskriminierungen alltäglich.

 

Das Hissen der Regenbogenfahne in den Wochen des Pride Festivals, an deren Ende der Berliner CSD stattfindet, ist ein Zeichen für die tolerante Politik in Spandau, die alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen ernst nimmt und auch Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung des bzw. der Einzelnen verurteilt.

 

Anträge Mai 2013

Anwendung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm auch am Flughafen Tegel

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in seiner Neufassung vom 31. Oktober 2007 umgehend auch am Flughafen Tegel Anwendung findet, so dass die vom Fluglärm Betroffenen das Recht erhalten, die Kosten für den Einbau von Schallschutzmaßnahmen vom Flughafenbetreiber erstattet zu bekommen.

 

Begründung:

 

Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in der Neufassung vom 31. Oktober 2007 regelt u. a. die Kostenübernahme beim Einbau von Schallschutzmaßnahmen durch die jeweiligen Flughafenbetreiber. So erfolgte z. B. am künftigen Flughafen BER die Einteilung in vier Gebiete (Tagschutzgebiet, Nachtschutzgebiet, Außenwohnbereich sowie Entschädigungsgebiet Übernahmeanspruch), in denen die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger sowie besonders schutzwürdige Einrichtungen Anspruch auf Schallschutzvorrichtungen wie den Einbau von Schallschutzfenstern, Lüftungseinrichtungen, Dämmungen usw. haben. Die Kosten sind von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zu übernehmen.

 

Obwohl die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch (Flug-)Lärm heute unbestritten sind, gilt im Umfeld des Flughafens Tegel weiterhin die Gesetzgebung zum Schutz gegen Fluglärm aus der Zeit der Inbetriebnahme Mitte der 1970er Jahre. Denn Flughäfen, deren Schließung bereits geplant war, wurden ausdrücklich von der Gesetzesneufassung vom 31. Oktober 2007 ausgenommen. Ein Zeitraum, bis wann die Schließung zu erfolgen hat, wurde im Gesetz nicht festgelegt. Die Folge ist, dass Bürgerinnen und Bürger in der Spandauer Neustadt, der Wasserstadt und anderen Stadtteilen keinerlei Ansprüche auf Kostenübernahme haben. Wer hier Lärmschutzfenster einbaut oder eingebaut hat, zahlt selbst.

 

In der Theorie ist der Flughafen Tegel längst geschlossen. Stattdessen begehen die Betroffenen im Oktober den 6. Jahrestag der Gesetzesnovelle. Der gesetzliche Schutz muss endlich auch für die Menschen im Umfeld von Tegel gelten. Angesichts permanent zunehmender Flugbewegungen am Flughafen Tegel müssen die Betroffenen endlich einen gesetzlichen Anspruch auf die Finanzierung von Schallschutzmaßnahmen haben.

 

Amphibienschutz an der Rhenaniastraße sicherstellen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass der Amphibienschutz an der Rhenaniastraße künftig insbesondere zur Zeit der Krötenwanderung sichergestellt wird.

 

Begründung:

 

Zum Schutz des nachtaktiven Bibers wurde vor rund 6 Jahren für Teile der Rhenaniastraße ein Nachtfahrverbot für Kraftfahrzeuge erlassen, das leider nicht konsequent von allen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern beachtet wird. Zu den Leidtragenden der Verstöße zählen im Frühjahr diejenigen Amphibien, die sich zwischen Rohrbruchteich und dem eingezäunten Erlenbruch auf die Wanderung begeben. Zur Sicherung des Artenschutzes ist es daher dringend erforderlich, durch geeignete Maßnahmen den Schutz der Amphibien sicherzustellen.

 

Mehr Verkehrssicherheit auf der Niederneuendorfer Allee

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Niederneuendorfer Allee in Höhe der Bürgerablage mit einer Querungshilfe zu versehen.

 

Begründung:

 

Im Bereich der im Sommer gut besuchten Badestelle Bürgerablage befindet sich nicht nur ein gastronomischer Betrieb, sondern auch die ganzjährig besuchte Waldschule. Kinder und Jugendliche, die auf dem Rückweg von der Badestelle oder der Waldschule zur Bushaltestelle „Bürgerablage“ gehen, müssen die oft vielbefahrene Niederneuendorfer Allee überqueren. Zur Steigerung der Verkehrssicherheit ist eine Querungshilfe an dieser Stelle überfällig.

 

Einbahnstraßen für Radverkehr in beide Richtungen freigeben

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,

 

  1. die Buolstraße, Köttgenstraße und den Janischweg im Bereich des Sport-Centrums Siemensstadt sowie die Jüdenstraße in der Altstadt für Radfahrerinnen und Radfahrer entgegen der Einbahnstraßenregelung freizugeben.

 

  1. bis zum Jahresende die Freigabe der Einbahnstraßen im Bezirk für Radfahrerinnen und Radfahrer umzusetzen.

 

Begründung:

 

Seit dem 01. April 2013 gilt die neue Straßenverkehrsordnung, der zufolge die Freigabe von Einbahnstraßen in beide Verkehrsrichtungen für Radfahrerinnen und Radfahrer erleichtert wurde. Die Freigabe zahlreicher Einbahnstraßen für den Radverkehr ist umgehend einzuleiten. Vorrangig sind die in den Sommermonaten stark frequentierten Straßen zu berücksichtigen. Im Einzelfall ist zu begründen, warum eine Freigabe nicht erfolgen kann. Radfahrerinnen und Radfahrer, die aus Norden kommend vom Rohrdamm zum Sport-Centrum Siemensstadt wollen, müssen seit Einführung der Einbahnstraßenregelung einen Umweg über die Köttgenstraße fahren. Dieser Umweg ist nicht erforderlich, wenn die Buolstraße in Richtung Sport- Centrum für den Fahrradverkehr freigegeben wird.

 

Radfahrerinnen und Radfahrer, die das Sport-Centrum in Richtung Süden verlassen, sollen die Möglichkeit bekommen, über Janischweg und Köttgenstraße zum Radweg am Rohrdamm zu gelangen. Die Freigabe der Jüdenstraße kann zu einer Entlastung der Altstadt und des Lindenufers beitragen.

Spandau wird Mitglied im Klima-Bündnis

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Mitgliedschaft im „Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder e.V. zu beantragen und für die entstehenden Mitgliedskosten im Haushalt einen Titel zu schaffen.

 

Begründung:

 

Das „Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder e.V.“ ist ein europäisches Netzwerk von Städten, Gemeinden und Landkreisen, die sich verpflichtet haben, das Weltklima zu schützen. Die Mitgliedskommunen setzen sich für die Reduktion der Treibhausgas- Emissionen vor Ort ein. Ihre Bündnispartner sind die indigenen Völker in den Regenwäldern Amazoniens.

 

Die Mitglieder verpflichten sich, freiwillig die CO2-Emissionen zu reduzieren, die tropischen Regenwälder zu schützen und Projekte indigener Partner zu unterstützen. Die Amazonien- Ausstellung in der Säulenhalle des Spandauer Rathauses im Frühjahr 2013 gab einen umfassenden Einblick in die Bedeutung der Regenwälder und der dort lebenden Völker für den Schutz des weltweiten Klimas.

 

Die Mitgliedschaft im internationalen Klimaschutz-Netzwerk „Klima-Bündnis“ kann den Bezirk Spandau bei seinen klimapolitischen Aktivitäten unterstützen. Neben der Teilnahme an Seminaren und Konferenzen ermöglicht die Mitgliedschaft den Austausch mit mehr als 1.600 angeschlossenen Kommunen und assoziierten Verbänden. Darüber hinaus berät die Geschäftsstelle in Frankfurt am Main ihre Mitglieder in Bezug auf die klimapolitischen Aktivitäten. Auch finanziell kann die Mitgliedschaft Vorteile bringen, da sie den Zugang zu bestimmten Projektförderprogrammen der EU erleichtert.

 

Instrumente wie z. B. der „Climate Compass“ wurden vom Klima-Bündnis entwickelt, um kommunale Klimaschutzaktionsprogramme zu entwickeln und zeitnah umzusetzen. In Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle werden Aktionspläne und Maßnahmenkataloge entwickelt. Die zahlreichen Erfahrungen der teilnehmenden Kommunen werden im Rahmen des Benchmarks Kommunaler Klimaschutz gesammelt und stehen allen Teilnehmern kostenfrei zur Verfügung. So lässt sich aus den Erfahrungen anderer Kommunen lernen.

 

Die eigenständige Mitgliedschaft Spandaus hat also Vorteile, auch wenn Berlin als Gesamtgemeinde bereits Mitglied ist. Doch von den Aktivitäten auf Landesebene hat Spandau bislang keinen erkennbaren Nutzen gehabt.

 

Neue Haltestelle für den Büchereibus in Siemensstadt

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen,

 

  1. ob die Büchereibus-Haltestelle am Jugendplatz so verlagert werden kann, dass der Bus künftig vor oder hinter der Feuerwehrzufahrt zur Kita „Johanna von Siemens“ am Quellweg steht und

 

  1. durch welche geeigneten Maßnahmen das widerrechtliche Parken zukünftig wirksam verhindert werden kann.

 

  1. ob beim erzwungenen Parken in zweiter Reihe vor dem neuen Standort das Betreten des Büchereibusses aus versicherungsrechtlichen Gründen an dieser Stelle möglich wäre.

 

Begründung:

 

Die Büchereibus-Haltestelle am Jugendplatz ist regelmäßig wegen parkender Autos nicht zu nutzen. Beim Warten auf die Polizei steht der Büchereibus dann häufig in zweiter Reihe am Quellweg in Höhe der dortigen Kita-Feuerwehrzufahrt. Die Nutzerinnen und Nutzer haben sich an diesen Zustand gewöhnt. Leider können beim Parken in zweiter Reihe Bücher nur abgegeben werden. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist das Betreten des Busses nur gestattet, wenn er an der vorgesehenen Haltestelle hält. Dies hat negative Auswirkungen auf die Ausleihzahlen. Der neue Standort befindet sich in unmittelbarer Nähe des bisherigen, ist aber leichter anzufahren.

 

Eine wirksame Maßnahme zur Verhinderung des widerrechtlichen Parkens während der Ausleihzeiten könnte die befristete regelmäßige Anfahrt des Büchereibusstandortes vor Beginn der Standzeit durch das Ordnungsamt oder die Polizei und das rigorose Abschleppen der geparkten Autos sein.

 

Auch wenn das Problem der widerrechtlich geparkten Fahrzeuge nicht ausgeschlossen werden kann, besteht zumindest die Chance, dass trotz Parken in zweiter Reihe ein Betreten des Busses möglich ist.

 

 

Dringlichkeitsanfragen der Fraktion der GAL

Diskreditierung der Bewohnerinnen und Bewohner des Wohngebietes Heerstraße Nord

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Trifft es zu, dass der Baustadtrat und stellvertretende Bezirksbürgermeister Carsten Röding das Viertel Heerstraße Nord während eines Besuchs von Stadtentwicklungssenator Michael Müller als “schlimmsten Stadtteil” Spandaus bezeichnet hat, wie der “Tagesspiegel” am 7. Mai 2013 berichtete?

 

  1. Trifft es zu, dass der Baustadtrat und stellvertretende Bezirksbürgermeister Carsten Röding das Viertel Heerstraße Nord während eines Besuchs von Stadtentwicklungssenator Michael Müller gesagt hat “er wüsste nicht, wem man empfehlen solle, hierher zu ziehen, wie der “Tagesspiegel” am 7. Mai 2013 berichtete?

 

  1. Wenn zu 1 und 2 ja: Handelt es sich bei diesen Äußerungen um die einhellige Meinung des Spandauer Bezirksamtes oder um die privaten Ansichten des Baustadtrats und stellvertretende Bezirksbürgermeisters?

 

  1. Teilt das Bezirksamt unsere Auffassung, dass eine pauschale Verurteilung des Wohngebiets Heerstraße Nord den dort lebenden Menschen weder gerecht wird noch den Tatsachen entspricht?

 

  1. Teilt das Bezirksamt unsere Auffassung, dass entsprechende Äußerungen über einen Teil Spandaus einem Bezirksstadtrat unwürdig und mit dem Amt eines stellvertretenden Bürgermeisters unvereinbar sind?

 

Neue Zufahrt zum Supermarkt am Britannia Center

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, das die Auswirkungen der neu eingerichteten Ein- und Ausfahrt zum Britannia Center auf der Wilhelmstraße zwischen Schmidt-Knobelsdorf-Straße und Gatower Straße (vorher nur Ausfahrt) untersucht und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt dies?

 

  1. Wurden die drei auf dem Bürgersteig und dem Mittelstreifen stehenden Bäume gefällt, weil dort Umbaumaßnahmen auch auf öffentlichem Straßenland vorgenommen werden sollen und was ist dort geplant?

 

  1. Welche Maßnahmen sind geplant, um nach der Eröffnung des Supermarktes die Behinderung der Busse an der jetzt direkt vor der Einfahrt liegenden Bushaltestelle Melanchthonplatz bei der An- und Abfahrt zu reduzieren?

 

 

Anfragen Mai 2013

Abrisse und Baumfällungen auf Eiswerder

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, aus welchem Grund im März 2013 auf einem Privatgrundstück im südwestlichen Teil der Insel Eiswerder Häuser und Gartenlauben abgerissen sowie Bäume gefällt wurden?

 

  1. Inwieweit hängen diese Arbeiten mit den Eiswerder-Plänen der Meilenwerk AG zusammen?

 

  1. Wann wurden die für die Baumfällungen erforderlichen Ausnahmegenehmigungen beantragt und wann wurden sie erteilt?

 

  1. Wann wurden die für den Hotel- und Wohnungsbau erforderlichen Anträge gestellt und genehmigt?

 

Ergebnisse der Artenkartierungen auf dem Gelände des geplanten Landschaftsparks Gatow

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Teilt das Bezirksamt unsere Ansicht, dass die Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (Drucksache 17 / 11 769) in Bezug auf die Ergebnisse der Artenkartierungen unvollständig ist?

 

  1. In welcher Form wurde das Umwelt- und Naturschutzamt bei den Kartierungen miteinbezogen?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, warum auf die Kartierung von Insekten offenbar verzichtet wurde?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Aktualität der Daten hinsichtlich der genannten Biotoparten, die auf Untersuchungen im Jahr 1996 beruhen?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, welche Untersuchungsmethode bei der Kartierung der Fledermäuse angewendet und über welche Zeiträume hinweg untersucht wurde?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, inwieweit die festgestellten Fledermausarten das Gelände des geplanten Landschaftsparks Gatow als Wochenstuben, Paarungsreviere, Jagdreviere oder lediglich zum Durchzug nutzen?

 

Biozid-Einsatz gegen den Eichenprozessionsspinner

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. An welchen Stellen im Bezirk wurde zwischen Mitte April und Mitte Mai 2013 das Biozid mit dem „Margosa-Extrakt“ an vom Eichenprozessionsspinner befallenen Eichen wie von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angekündigt eingesetzt?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt den Erfolg des Biozid-Einsatzes?

 

  1. Wie viel Geld wurde dem Bezirk für diese präventive Maßnahme vom Senat zur Verfügung gestellt und wie hoch waren die tatsächlichen Kosten?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Umweltverträglichkeit des verwendeten Biozids?

 

Ex Gesundheitspass: Mehrfache Gebührenerhebung für neue Bescheinigung von arbeitssuchenden Menschen

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Ist es zutreffend, dass nach der Ausstellung der Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über die erfolgte Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf bezüglich der Tätigkeitsverbote gemäß § 42 Abs. 1 IfSG und den Verpflichtungen gemäß § 42 Abs. 2, 4 und 5 IfSG arbeitssuchenden Menschen lediglich drei Monate für den Nachweis einer Arbeitsaufnahme verbleiben, damit die Bescheinigung ihre Gültigkeit behält?

 

  1. Ist es ferner zutreffend, dass die vorhandene Bescheinigung Voraussetzung für die Anstellung in einem entsprechenden Betrieb ist und arbeitssuchende Menschen sich daher frühzeitig um die Belehrung durch das Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf kümmern sollten?

 

  1. Teilt das Bezirksamt unsere Ansicht, dass gerade arbeitssuchende Menschen, die eine Anstellung in Lebensmittelbetrieben suchen, mit den somit vierteljährlich anfallenden Gebühren enorm belastet werden?

 

  1. Welche Erkenntnisse bewogen den öffentlichen Dienst, die Nachhaltigkeit des bescheinigten Kenntniserwerbs von der Arbeitsaufnahme binnen drei Monaten abhängig zu machen und ist beabsichtigt, dieses Modell auch auf Zeugnisse, Diplome und dergleichen zu erweitern?

Privatrechtliche persönliche Haftung von Beschäftigten des Bezirksamt – Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Trifft es zu, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes in der Vergangenheit anstelle des Bezirksamtes für dienstliche Aufgabenstellungen privatrechtlich von Geschädigten in Regress genommen wurden?

 

  1. Wenn 1 ja:

 

  1. a) In wie vielen Fällen und in welchen Ämtern sahen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit privatrechtlichen Forderungen konfrontiert?

 

  1. b) Bei wie vielen Vorgängen wurde eine vorsätzliche dienstrechtliche Pflichtverletzung zweifelsfrei festgestellt?

 

  1. c) Kann das Bezirksamt in jedem einzelnen Fall den Nachweis erbringen, dass den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die erforderlichen sächlichen und personellen Mittel (auch Arbeitszeit) zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung standen?

 

  1. d) In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt die Übernahme der anfallenden Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung übernommen?

 

  1. e) In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt anfallende Schadensersatzleistungen übernommen?

 

  1. Teilt das Bezirksamt unsere Auffassung, dass der Arbeitgeber für die Bereitstellung der erforderlichen personellen und sächlichen Mittel zur Erfüllung der Aufgaben verantwortlich ist und somit gegenüber Dritten in der Haftung steht und lediglich bei nachgewiesenen individuellen dienstrechtlichen Vergehen seinerseits von der betreffenden Mitarbeiterin / dem betreffenden Mitarbeiter die Rückerstattung geleisteter Zahlungen einfordern kann?

 

  1. Teilt das Bezirksamt unsere Auffassung, dass den Beschäftigten durch ein Versäumnis des Arbeitgebers kein Nachteil entstehen darf?

 

  1. Teilt das Bezirksamt unsere Befürchtung, dass angesichts der personellen und finanziellen Ausstattung der Bezirke das Risiko für Schadensersatzleistungen steigt und welchen Aufgabenstellungen gilt diesbezüglich das besondere Augenmerk des Bezirksamtes?

 

  1. Trifft es zu, dass z. B. die Beurteilung der Standfestigkeit eines Baumes bei Schädigungen im Wurzelbereich ohne genauere Untersuchungen nicht ohne weiteres erkennbar ist und auch Schädigungen von Ästen durch äußere Einwirkungen nicht vorhersehbar sind?

 

  1. Wie viel Zeit steht z. B. den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Behebung eines Gehwegschadens zur Verfügung, bis eine individuelle Haftung eintritt?