Unsere Anträge und Anfragen in der BVV vom 25.09.2019

Anfragen und Antworten auf der Seite des Bezirksamts (neues Fenster)

Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit der Linksfraktion: Klimanotstand in Spandau

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Bezirk Spandau den Klimanotstand festzustellen und über den Rat der Bürgermeister die anderen Bezirke und den Senat von Berlin aufzufordern, ebenfalls den Klimanotstand festzustellen.

Das Bezirksamt wird beauftragt, bis zur Vereinbarung einheitlicher Maßnahmen für das Land Berlin, nachstehende Maßnahmen zur Beschleunigung der bestehenden Berliner Klimaziele schnellstmöglich einzuleiten:

A) Bezirkliches Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept

Das Bezirksamt wird aufgefordert, seine Vorbildfunktion nach § 6 Energiewendegesetz Berlin (EWG Bln) wahrzunehmen. Dazu gehören nach § 9 EWG Bln die Erstellung von bezirklichen Energie- und CO2-Bilanzen sowie Ziele und Maßnahmen, mit denen die Berliner Klimaziele (§ 3 Abs.1 EWG Bln) im Bezirk erreicht werden sollen. Die bezirklichen Energie- und CO2-Bilanzierungen sowie Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen (§ 12 EWG Bln) werden in einem bezirklichen Konzept zusammengefasst, das vom Bezirksamt unverzüglich zu beauftragen ist. Zur Koordinierung der Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen ist, wie in vielen anderen Bezirken bereits erfolgt (vgl. Abgeordnetenhaus-Drucksache 18/19978), schnellstmöglich ein*e Klimaschutzmanager*in beim Bezirksamt einzustellen.

B) Klimaneutrale Energieversorgung von Neubauten

Für alle Neubauten sollte zukünftig eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energien nachgewiesen werden. Weiter soll für alle Neubauten nachgewiesen werden, welche Optimierungsmöglichkeiten bei den sogenannten „grauen Emissionen“ (Emission durch die Herstellung von Baustoffen und die Erstellung der Gebäude) bestehen. Dabei ist zu prüfen, ob sich durch die klimaneutralen Maßnahmen ein Zielkonflikt zur Realisierung sozialverträglicher Mieten ergibt. Im Einzelfall ist eine Abwägung zu treffen.
Beim Senat soll sich das Bezirksamt für eine klimaschutzorientierte Novelle der Bauordnung einsetzen.

C) Mobilität im Bezirk Spandau

Das Bezirksamt soll bis zum Jahr 2030 keine eigenen Fahrzeuge mehr mit fossilen Verbrennungsmotoren einsetzen.
Der Rad- und Fußverkehr im Bezirk soll mit Priorität verbessert und durch ständige Fortschreibung ausgebaut werden. Durch Einbindung des ÖPNV in die Planungen (Umweltverbund) soll die Attraktivität alternativer Mobilität zum Autoverkehr gesteigert werden.

D) Energiemanagement für städtische Gebäude

Bis Ende 2019 ist der BVV gem. § 9 Abs.1 EWG Bln eine Liste aller bezirkseigenen Gebäuden vorzulegen, aus der

a) der aktuelle Energiebedarf,
b) die erforderlichen Maßnahmen für einen klimaneutralen Betrieb bis 2030,
c) der Sanierungsstart,
d) der Zeitraum für die geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen,
e) die abgeschätzten Klimaentlastungen und
f) durch die Sanierung entstehenden Kosten und Einsparungen hervorgehen.

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich gemäß § 16 Abs. 2+3 EWG Bln bei allen bezirkseigenen Gebäuden zu prüfen, ob auf den Dächern bzw. an Fassadenflächen und/oder anderen geeigneten Orten Photovoltaikanlagen und/oder solarthermische Anlagen installiert werden können.
Bei positivem Prüfergebnis soll die Installation der Photovoltaikanlagen oder solarthermische Anlagen durch eine sogenannte „In-house-Vergabe“ an die Berliner Stadtwerke erfolgen.

E) Prüfung der Klimawirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen

Das Bezirksamt wird aufgefordert, jeden seiner Beschlüsse unter einen Klimavorbehalt zu stellen und darauf zu überprüfen, mit welchen Klimabelastungen – angegeben in Tonnen CO2 insgesamt oder pro Jahr – der jeweilige Beschluss verbunden ist und diese Bewertung in nachprüfbarer Form schriftlich darzulegen. Dabei sind insbesondere auch sogenannte „graue Energien“, also fossile Energie- und Rohstoffverbräuche und damit verbundene Klimabelastungen zum Beispiel in Baustoffen, Vorprodukten oder Produkten sowie deren Verarbeitung und spätere Entsorgung zu berücksichtigen. Bei allen Bezirksamts- und BVV-Beschlüssen muss Klimaschutz oberste Priorität haben. Der BVV ist spätestens zum Ende des ersten Quartals des Folgejahres ein Bericht über die Klimawirkung der Bezirksamtsbeschlüsse des Vorjahres vorzulegen.

F) Einhaltung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs)

Das Bezirksamt wird angehalten, bei Maßnahmen und Aktivitäten, über die es entscheidet, die Auswirkungen auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu prüfen.

G) Informationspflichten

Das Bezirksamt informiert auf der bezirklichen Internetseite, über Pressemitteilungen und weitere ihm zur Verfügung stehende Kommunikationsmöglichkeiten sowie ggf. über Informationsblätter über die Ausrufung des Klimanotstandes und danach regelmäßig und öffentlichkeitswirksam über die darauffolgenden Maßnahmen des Bezirks.

H) Nachweise und zusätzliche Aktivitäten

Im Jahresrhythmus weist das Bezirksamt die Umsetzung der im bezirklichen Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept vorgesehenen Maßnahmen und die Erreichung der Klimaziele nach § 3 Abs.1 EWG Bln nach. Soweit die festgelegten Maßnahmen absehbar zur Einhaltung der Klimaziele nicht ausreichen, sind zusätzliche wirksame Aktivitäten zu ergreifen.

Antrag: Elektrobetriebene Geräte und Fahrzeuge zur Laubbeseitigung in Grünanlagen

Das Bezirksamt wird beauftragt:

– dafür Sorge zu tragen, dass die zur Laubeseitigung in Grünanlagen genutzten Geräte und Fahrzeuge zukünftig mit Strom statt mit fossilen Brennstoffen betrieben werden,
– insbesondere künftige Geräte- und Fahrzeugneuanschaffungen mit Strom betrieben werden,
– die Entlaubung statt maschinell weitgehend mit Handrechen durchführen zu lassen,
– zunehmend an geeigneten Orten auf die Laubentfernung zu verzichten und stattdessen Laub zur Naturdüngung und als Schlupfwinkel für Kleintiere in den Grünanlagen zu belassen.

Begründung:

Die mit herkömmlichen Motoren betriebenen Geräte und Fahrzeuge sind wegen des erzeugten Lärms und der verursachten Emissionen von insbesondere NOx und Dieselruß stark belästigend und gesundheitsschädlich, im Übrigen trotz Gesichtsschutz auch für die mit ihnen hantierenden Arbeiter*innen. Die BSR hat bei der Laubbeseitigung in Berliner Parkanlagen zunehmend und mit Erfolg auf Elektrobetrieb umgestellt. Der Bezirk sollte in gleichgerichteten Bemühungen nicht zurückstehen. Zudem sollte bei der Laubentfernung überwiegend die Nutzung von Handrechen Vorrang haben, zumal sie an Zeitaufwand dem maschinellen Betrieb in keiner Weise nachstehen, andererseits Beschaffung und Unterhalt deutlich ökonomischer sind.

Antrag: Konzept für geschlechterspezifische Kinder- und Jugendarbeit

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Konzept für geschlechterspezifische Kinder- und Ju-gendarbeit zu erstellen, welches die aktuellen Bedarfe aller Geschlechter – unter Einbe-ziehung der vielfältigen geschlechtlichen und sexuellen Lebensweisen – berücksichtigt sowie Umsetzungsoptionen benennt.

Begründung:

Der Bezirk verfügt über ein Netz offener Kinder- und Jugendeinrichtungen, die für alle Menschen offenstehen. Unser Land, unsere Stadt und auch unser Bezirk haben sich in puncto offenem Umgang mit geschlechtlicher und sexueller Vielfalt jedoch verändert und somit auch die Bedarfe. Wenn geschlechterspezifische Arbeit zeitgemäß erfolgen und von der Zielgruppe ernst genommen werden soll, sollte in der Konsequenz ein Konzept erar-beitet werden, welches die Bedarfe aller Geschlechter und auch die Bedarfe von Jugend-lichen und jungen Erwachsenen aus der LGBTIQ*-Community berücksichtigt. Nur so kön-nen bedarfsgerechte Angebote und ggf. Schutzräume geplant und entsprechend zur Ver-fügung gestellt werden.

Antrag: Spandauer Kultur und Kunst geschlechtergerecht fördern

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Förderung von Kulturschaffenden und Künst-ler*innen auf eine geschlechtergerechte Verteilung zu achten, damit Männer wie Frauen* gleichberechtigt gefördert werden. Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert, die Ursa-chen, die dazu führen, dass Frauen* weniger gefördert werden, herauszufinden und ent-sprechende Lösungsansätze dafür zu finden.

Begründung:

Es ist allseits bekannt, dass Frauen* mehr kulturelle Angebote nutzen als Männer, doch in Spandau werden mit 62% männliche Kultur und Kunstschaffende und nur 38% weibliche Kultur- und Kunstschaffende gefördert. Es ist wichtig, dass allen Geschlechtern gleiche Chancen und gleiche Möglichkeiten offenstehen – und vor allem auch künstlerische Per-spektiven aller Geschlechter im Bezirk sichtbar werden. Daher ist die geschlechtergerechte Verteilung ein bedeutender Schritt auf dem Weg in eine geschlechtergerechte Gesellschaft.

Große Anfrage: Finanzielle Auslastung und Controlling des Titels 51900 im Kapitel 3306 „baulicher Unterhalt“

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Wie hoch sind die aktuell real getätigten Ausgaben des Titels 51900 im Kapitel 3306 zum letzten ermittelten Stichtag? (Bitte den Stichtag benennen).
2. Wie hoch sind die aktuell angemeldeten Ausgaben des Titels 51900 im Kapitel 3306 zum letzten ermittelten Stichtag? (Bitte den Stichtag benennen.)
3. Wie hoch ist der bereits bewilligte und verausgabte Mehrbedarf des Titels 51900 im Kapitel 3306?
4. Welche Mittel wurden für den Mehrbedarf eingesetzt und woher wurden sie entnom-men? (Bitte nach Titel, Kapitel und Summen aufschlüsseln).
5. Welche Mittel aus anderen Titeln des Geschäftsbereiches wurden für die Mehrbedarfe des Titels 51900 im Kapitel 3306 eingesetzt? (Bitte nach Titel, Kapitel und Summen aufschlüsseln).
6. Welche Titel des Geschäftsbereiches stellen eine Deckungsfähigkeit für den Titel 51900 im Kapitel 3306 dar?
7. Wie wird aktuell das Ausgabencontrolling für die Titel 51900 und 51902 im Kapitel 3306 im betroffenen Geschäftsbereich praktisch umgesetzt? (Bitte die einzelnen Hand-lungsschritte benennen).

Große Anfrage: Radrundweg Tegeler See/Nieder Neuendorfer See

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Bezirksamt Reinickendorf eine Konzeption für einen Radrundweg Tegeler See/Nieder Neuendorfer See erstellen lässt?
1.1. Wenn ja, inwiefern ist das Bezirksamt Spandau in die Kon-zepterstellung eingebunden?
1.2. Wenn nein, warum nicht?
2. Wie bewertet das Bezirksamt die Pläne des Nachbarbezirkes, einen Radrundweg um den Tegeler See/Nieder Neuendorfer See einzurichten?
3. Geht das Bezirksamt davon aus, dass es an dem o. g. Projekt vom Bezirksamt Reini-ckendorf eingebunden wird?
3.1. Wenn ja, wann und in welchem Umfang?
3.2. Wenn nein, warum nicht und wie bewertet das Bezirksamt dies?
3.3. Wenn nein, wäre es denkbar, dass das Bezirksamt seiner-seits dem Bezirksamt Reinickendorf Interesse an einer Einbin-dung signalisiert?

Große Anfrage: Ausgleichsfläche für Zauneidechsen

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Ist es richtig, dass das Feld gegenüber der Badestelle Groß Glienicker See an der Straße „Verlängerte Uferpromenade“ einem Investor gehört?
1.1. Wenn ja, welchem?
2. Ist es richtig, dass das Feld als Ausgleichsfläche für Zauneidechsen genutzt werden soll?
2.1. Wenn ja, für welches Bauvorhaben ist dies die Ausgleichsfläche und wie lange soll sie in der genannten Form genutzt werden?
2.2. Wenn ja, welche Maßnahmen werden ergriffen, um die genannte Fläche nutzbar für Zauneidechsen zu machen?
2.3. Wenn nein, wie erklärt sich das Bezirksamt anderslautende Medienberichte?
3. Ist es richtig, dass das betroffene Grundstück vormals im Besitz des Bezirks Spandau oder des Landes Berlin war?
3.1. Wenn ja, bis wann war dies der Fall und an wen wurde es aus welchem Grund veräußert?
4. Ist dem Bezirksamt bekannt, welche Pläne der Eigentümer/die Eigentümerin für die genannte Fläche nach Ende der Flächennutzung durch Zauneidechsen hat?
4.1. Wenn ja, welche sind dies?
4.2. Wenn nein, warum nicht und wie gedenkt das Bezirksamt dies zu ändern?

Große Anfrage: Veranstaltungen auf dem Gelände der Insel Gartenfeld

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in den letzten 12 Monaten an mehreren Wochenenden und Abenden Musikveranstaltungen auf der Insel Gartenfeld veranstaltet wurden?
1.1. Wenn ja, wie viele und wie viele hiervon waren angemeldet und genehmigt bzw. genehmigungspflichtig?
1.2.Wenn nein, warum nicht?
2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es durch die o. g. Events zu vermehrten Lärmbelästigungen zwischen 22 Uhr bis 7 Uhr gekommen ist?
1.1. Wenn ja, was hat das Bezirksamt hiergegen unternommen?
1.2.Wenn nein, warum nicht?
3. Wie viele weitere Veranstaltungen dieser Art sind in den nächsten 12 Monaten auf der Insel Gartenfeld geplant und wie gedenkt das Bezirksamt Lärmbelästigungen für die umliegenden Anwohner*innen zukünftig zu verhindern bzw. zu minimieren?
4. Für wie zumutbar erachtet das Bezirksamt das Veranstalten von lärmbelästigenden Veranstaltungen zu Uhrzeiten, in denen das Nachtflugverbot greift und so für die benötigte Nachtruhe der Anwohner*innen in der Einflugschneise sorgen soll?