Unsere Anträge und Anfragen in der BVV vom 18.03.2020

Anfragen und Antworten auf der Seite des Bezirksamts (neues Fenster)

Antrag: BSR-Transportüberwege auch in Spandau einsetzen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen für einen schnellstmöglichen Einsatz von Transportüberwegen der BSR in Spandau einzusetzen.

Begründung:

Bei den von der BSR bereits in einigen Bezirken getesteten Transportüberwegen handelt es sich um mobile Brücken als Platzhalter. Sie ermöglichen nicht nur der BSR, Müllbehälter auch in Straßen mit sehr großem PKW-Aufkommen zu leeren, sondern bieten auch Menschen z.B. mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen die Möglichkeit, zugeparkte Straßen zu queren. Die bisher in einigen wenigen Berliner Bezirken getesteten Transportüberwege der BSR scheinen gut zu funktionieren. Dieses in Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg getestete Verfahren sollte daher auch in Spandau eingesetzt werden.

Antrag: Verkehrsfluss am Bahnhof Spandau verbessern

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, ggf. in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, dass das Linksabbiegen vom Parkplatz und Taxistand vor dem Bahnhof Spandau in die Seegefelder Straße für PKW, mit Ausnahme der Taxen, künftig verboten wird.

Begründung:

Linksabbieger sorgen regelmäßig dafür, dass sich auf dem schmalen Halteplatz und Taxenstand vor dem Spandauer Bahnhof lange Staus bilden. Die planerisch völlig unbefriedigend gelöste Verkehrssituation vor dem Bahnhof wird dadurch zusätzlich verschärft. Mit einem Linksabbiegeverbot für PKW könnte eine Entlastung erreicht werden. Taxen sollten aber davon ausgenommen werden, damit diejenigen, die auf den Transport durch Taxen angewiesen sind, aufgrund der so entstehenden längeren Wegstrecken nicht zusätzlich finanziell belastet werden.

Antrag: Energiesparmodell an Spandauer Schulen einführen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit in Abstimmung mit den jeweiligen Schulleitungen, Schulträgern und zuständigen Stellen ein am Nutzerverhalten orientiertes Energiesparmodell an Spandauer Schulen und anderen Bildungseinrichtungen umsetzbar ist und gefördert werden kann, beispielsweise im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative.

Begründung:

Durch eine Energiesuffizienz an Spandauer Schulen anhand eines verbesserten Nutzerverhaltens könnten gleichzeitig Kosten eingespart und Klimaschutz betrieben werden. Das Problem ist bisher häufig, dass entweder kaum Anreiz dazu besteht, beispielsweise weil Einsparungen beim Schulträger verbleiben, oder aber weil das Schulpersonal, der Träger und/oder die Schüler*innen nicht hinreichend im ressourcenschonenden Umgang mit Energie geschult bzw. dafür sensibilisiert sind. So könnte beispielsweise das Wissen vermittelt werden, wie man optimal Thermostate einstellt, lüftet, Müll trennt oder sparsam mit Wasser umgeht. Aber auch technische Maßnahmen durch den Hausmeister, die Schulung von Energieverantwortlichen und die Einführung von finanziellen Anreizsystemen sind denkbar. Möglichkeiten zur Projektumsetzung wurden bereits von Einrichtungen wie z.B. dem „Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V.“ entwickelt und an Berliner sowie Brandenburger Schulen eingeführt. Derartige Projekte können unter Umständen größtenteils im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert werden, was zu prüfen und ggf. zu beantragen wäre.

Antrag: Dachgrün und Photovoltaik bei Neubauten, Nachverdichtungen und baulichen Verträgen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Zusammenhang mit Bauanträgen vermehrt für die Kombination von extensiver Dachbegrünung in Verbindung mit Photovoltaik zu werben bzw. auf entsprechende Fördermöglichkeiten hinzuweisen und die Kombination von extensiver Dachbegrünung in Verbindung mit Photovoltaik bei eigenen Bauvorhaben, Nachverdichtungen und baulichen Verträgen künftig zu berücksichtigen.

Begründung:

Nicht nur bei Neubauvorhaben, sondern auch bei einem Dachgeschossausbau wird die Geschossflächenzahl (GFZ) erhöht und es bedarf daher einer Baugenehmigung. Beides führt zu einer weiteren Verdichtung im städtischen Bereich (Bewohnerzahl, Nutzung von Auto-Stellplätzen etc.). Durch Dachgrün, das Wasserrückhalt und Verdunstungskälte produziert, bzw. durch klimaneutralen Strom können so im innerstädtischen Bereich, entsprechend der Anerkennung des Klimanotstandes, generierte Belastungen des lokalen Stadtklimas teilweise kompensiert werden. Der Bezirk sollte dies bei eigenen Bauvorhaben, Nachverdichtungen und baulichen Verträgen aus Klimaschutzgründen künftig ebenfalls berücksichtigen.

Antrag: Auf die Versorgung geflüchteter Menschen vorbereiten

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich umgehend im Rahmen seiner Zuständigkeiten bzw. Möglichkeiten und in Abstimmung mit den darüber hinaus zuständigen Stellen auf die Betreuung und Aufnahme von einer akut zunehmenden Anzahl an Menschen, die vor Krieg, Hunger und anderem Leid geflüchtet sind, vorzubereiten, um im Bedarfsfall eine schnelle und geregelte Unterbringung und Versorgung gewährleisten zu können.

Begründung:

Viele Menschen, die auf der Flucht vor Krieg, Hunger und anderem Leid sind, stehen an den EU-Außengrenzen und werden dort auf unmenschlichste Weise behandelt. Dass Deutschland bzw. Berlin und somit auch Spandau im Rahmen ihrer Kapazitäten aufnahmebereit sein sollten, steht für uns außer Frage. Die geflüchteten Menschen sollen im Aufnahmefall menschenwürdig behandelt, untergebracht und versorgt werden. Um dies gewährleisten zu können und nicht von einer kurzfristigen Entwicklung überrascht zu werden, soll Spandau sich umgehend im Rahmen seiner Möglichkeiten und Zuständigkeiten vorbereiten und sich mit den darüber hinaus zuständigen Stellen abstimmen.

Große Anfrage: Maßnahmen aus dem Sportstättensanierungsprogramm

1. Hat Spandau 2019 Maßnahmen aus dem Sportstättensanierungsprogramm angemeldet bzw. abgerufen und ausgegeben?

1.1 Wenn ja, in welcher Höhe?

1.2 Wenn ja, wie viele und  welche Maßnahmen wurden angemeldet? (Bitte einzeln aufführen.)

1.3 Wenn ja, wie viele und welche Maßnahmen wurden 2019 anhand von Geldern aus dem Sportstättensanierungsprogramm umgesetzt? (Bitte einzeln aufführen.)

1.4 Wenn nein, warum nicht?

2. Wie viele und welche Maßnahmen im gegenständlichen Bereich wurden 2019 aus anderen Förderkulissen umgesetzt? (Bitte einzeln aufführen.)

3. Wurden bereitgestellte Mittel aus dem Sportstättensanierungsprogramm im Jahr 2019 nicht angemeldet bzw. abgerufen oder ausgegeben?

3.1 Wenn ja, in welcher Höhe?

3.2 Wenn ja, warum?

4. Waren geplante oder angedachte Maßnahmen im gegenständlichen Bereich durch 2019 nicht genehmigte, verausgabte bzw. nicht abgerufene Mittel betroffen oder aus anderen Gründen nicht umsetzbar?

4.1 Wenn ja, wie viele und welche?

4.2 Wenn ja, aus welchen Gründen? (Bitte einzeln aufführen.)

4.3 Wenn ja, wie und wann sollen die nicht umgesetzten Maßnahmen umgesetzt werden und wie sollen diese finanziert werden? (Bitte einzeln aufführen.)

5. Wie viele und welche Maßnahmen sind für das Jahr 2020 mit Mitteln aus dem Sportstättensanierungsprogramm geplant?

6. Wie viele und welche von den für das Jahr 2020 im gegenständlichen Bereich geplanten Maßnahmen haben eine gesicherte Gesamtfinanzierung? (Bitte einzeln aufführen.)

7. Wie viele von den geplanten Maßnahmen hält das Bezirksamt für realistischerweise im Jahr 2020 vollständig umsetzbar? (Bitte einzeln aufführen.)

8. Wie hoch sieht das Bezirksamt den Sanierungsbedarf im gegenständlichen Bereich insgesamt und wofür?

Große Anfrage: Maßnahmen aus dem Schulsanierungsprogramm (SchulSP)

1. Hat Spandau 2019 Maßnahmen aus dem SchulSP angemeldet bzw. abgerufen und ausgegeben?

1.1 Wenn ja, in welcher Höhe?

1.2 Wenn ja, wie viele und welche Maßnahmen wurden angemeldet? (Bitte einzeln aufführen.)

1.3 Wenn ja, wie viele und welche Maßnahmen wurden 2019 anhand von MItteln aus dem SchulSP umgesetzt? (Bitte einzeln aufführen.)

1.4 Wenn nein, warum nicht?

2. Wie viele und welche Maßnahmen im gegenständlichen Bereich wurden 2019 aus anderen Förderkulissen umgesetzt? (Bitte einzeln aufführen.)

3. Wurden bereitgestellte Mittel aus dem SchulSP im Jahr 2019 nicht angemeldet bzw. abgerufen oder verausgabt?

3.1 Wenn ja, in welcher Höhe?

3.2 Wenn ja, warum?

4. Waren geplante oder angedachte Maßnahmen im gegenständlichen Bereich durch 2019 nicht genehmigte, verausgabte bzw. nicht abgerufene Mittel betroffen oder aus anderen Gründen nicht umsetzbar?

4.1 Wenn ja, wie viele und welche?

4.2 Wenn ja, aus welchen Gründen? (Bitte einzeln aufführen.)

4.3 Wenn ja, wie und wann sollen die nicht umgesetzten Maßnahmen umgesetzt werden und wie sollen diese finanziert werden? (Bitte einzeln aufführen.)

5. Wie viele und welche Maßnahmen sind für das Jahr 2020 mit Mitteln aus dem SchulSP geplant?

6. Wie viele und welche von den für das Jahr 2020 im gegenständlichen Bereich geplanten Maßnahmen haben eine gesicherte Gesamtfinanzierung? (Bitte einzeln aufführen.)

7. Wie viele von den geplanten Maßnahmen hält das Bezirksamt für realistischerweise im Jahr 2020 vollständig umsetzbar? (Bitte einzeln aufführen.)

8. Wie hoch sieht das Bezirksamt den Sanierungsbedarf im gegenständlichen Bereich insgesamt und wofür?

Große Anfrage: Maßnahmen aus dem Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP)

1. Hat Spandau 2019 Mittel aus dem KSSP angemeldet bzw. abgerufen und ausgegeben?

1.1 Wenn ja, in welcher Höhe?

1.2 Wenn ja, wie viele und welche Maßnahmen wurden angemeldet? (Bitte einzeln aufführen.)

1.3 Wenn ja, wie viele und welche Maßnahmen wurden 2019 anhand von Geldern aus dem KSSP umgesetzt? (Bitte einzeln aufführen.)

1.4 Wenn nein, warum nicht?

2. Wie viele und welche Maßnahmen im gegenständlichen Bereich wurden 2019 aus anderen Förderkulissen umgesetzt? (Bitte einzeln aufführen.)

3. Wurden bereitgestellte Mittel aus dem KSSP im Jahr 2019 nicht angemeldet bzw. abgerufen oder ausgegeben?

3.1 Wenn ja, in welcher Höhe?

3.2 Wenn ja, warum?

4. Waren geplante oder angedachte Maßnahmen im gegenständlichen Bereich durch 2019 nicht genehmigte, verausgabte bzw. nicht abgerufene Mittel betroffen oder aus anderen Gründen nicht umsetzbar?

4.1 Wenn ja, wie viele und welche?

4.2 Wenn ja, aus welchen Gründen? (Bitte einzeln aufführen.)

4.3 Wenn ja, wie und wann sollen die nicht umgesetzten Maßnahmen umgesetzt werden und wie sollen diese finanziert werden? (Bitte einzeln aufführen.)

5. Wie viele und welche Maßnahmen sind für das Jahr 2020 mit Mitteln aus dem KSSP geplant?

6. Wie viele und welche von den für das Jahr 2020 im gegenständlichen Bereich geplanten Maßnahmen haben eine gesicherte Gesamtfinanzierung? (Bitte einzeln aufführen.)

7. Wie viele von den geplanten Maßnahmen hält das Bezirksamt für realistischerweise im Jahr 2020 vollständig umsetzbar? (Bitte einzeln aufführen.)

8. Wie hoch sieht das Bezirksamt den Sanierungsbedarf im gegenständlichen Bereich insgesamt und wofür?

Große Anfrage: Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von brandgefährdeten Gebäuden

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass um Sylvester herum eine Feuerwerksrakete das Dach eines Fachwerkhauses in Spandau getroffen hat, was zu einer Verstopfung der Regenrinne geführt hat?

2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass nach § 23 Abs. 1 SprengV (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden, worunter auch Fachwerkhäuser fallen, oder Anlagen ganzjährig verboten ist?

3. Wie viele Verstöße gegen das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von brandgefährdeten Gebäuden wurden in den Jahren 2018 und 2019 in Spandau festgestellt? (Bitte für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln.)

4. Wird das Personal der Ordnungsbehörden in Spandau um Sylvester herum in irgendeiner Form sensibilisiert, im Rahmen der Gefahrenabwehr besonders auf Verstöße gegen das das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von brandgefährdeten Gebäuden zu achten?

5. Wird seitens des Bezirks Aufklärungsarbeit hinsichtlich des Verbotes und der Gefahren durch das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von brandgefährdeten Gebäuden betrieben?

5.1 Wenn ja, inwiefern?

5.2 Wenn nein, warum nicht?

6. Bestehen oder beabsichtigt das Bezirksamt im Rahmen seiner Möglichkeiten weitere Maßnahmen für eine Abwendung von Gefahren für brandgefährdete Gebäude und eine konsequente Ahndung von Verstößen gegen § 23 Abs. 1 SprengV?

6.1 Wenn ja, welche?

6.2 Wenn nein, warum nicht?