Anfragen und Anträge in der 11. öffentlichen Sitzung der BVV am 23. Mai 2012

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von CDU, SPD und Piraten:

Wiedereröffnung und Betrieb der Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Ella Kay durch die Katja Ebstein Stiftung

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen für eine Nutzungsbindung des Grundstückes Kladower Damm 333 für die Arbeit mit Familien und einen Vertragsabschluss auf Grundlage des Erbbaurechtes oder sonstigen günstigen Konditionen mit der Katja Ebstein Stiftung einzusetzen und somit die Wiederinbetriebnahme des nach Ella Kay benannten Hauses als Jugendbildungs- und Begegnungsstätte zu ermöglichen.

 

Begründung:

Die finanzielle Situation zwingt viele Bezirke – hier: Neukölln – zur Aufgabe von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit. Das Grundstück wurde vom Liegenschaftsfond mit dem Ziel des Verkaufs ausgeschrieben. Aus Sicht des Bezirkes Spandau ist eine Nutzungsbindung im Sinne der Wiederbelebung und Erweiterung des ehemaligen Angebotes anzustreben.

Am 24.04.2012 wurden auf Einladung der BVV die Planungen der Katja Ebstein Stiftung für die „Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Ella Kay“ dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Bildung und Kultur vorgestellt und diesbezügliche Fragen beantwortet. Da nach einer Anhörung eine direkte Beschlussfassung nach der GO der BVV ausgeschlossen ist, votierten die Ausschussmitglieder in ein abschließendes Meinungsbild einstimmig für eine Unterstützung der Stiftung und die Wiederbelebung der ehemaligen Jugendbildungsstätte Ella Kay in Kladow.

Um das Verfahren zu beschleunigen wurde im Jugendhilfeausschuss vereinbart, dass die Fraktionen einen entsprechenden Antrag in die nächste BVV einbringen werden, der am Vortag der BVV dem JHA zur Besprechung vorgelegt wird.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von GAL und SPD

Regenbogenfahne vor das Spandauer Rathaus

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Regenbogenfahne während der Pride Week vom 16. Juni bis einschließlich 24. Juni 2012 vor dem Spandauer Rathaus zu hissen.

 

Begründung:

Seit dem ersten Aufstand gegen die Diskriminierung von Homosexuellen in der Christopher Street im New Yorker Stadtviertel Greenwich Village und den darauf folgenden alljährlichen internationalen Demonstrationen zum Christopher-Street-Day haben sich die Lebensbedingungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Intersexuellen und Transgender zwar in vielen Ländern verbessert, die tatsächliche Gleichstellung ist jedoch noch immer nicht erfolgt. Obwohl ein nicht unerheblicher Anteil der Bevölkerung homo- oder bisexuell ist, werden Menschen mit einer nicht eindeutig heterosexuellen Orientierung immer noch diskriminiert.

 

Das Hissen der Regenbogenfahne ist ein Zeichen für die tolerante Politik in Spandau, die alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen ernst nimmt, und auch Diskriminierungen auf Grund der sexuellen Orientierung des/der Einzelnen verurteilt.

 

Anträge der Fraktion der GAL

Keine Einschränkung des Nachtflugverbotes in Tegel

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen mit Nachdruck gegen eine Verkürzung des Nachtflugverbots am Flughafen Tegel zwischen 23 und 6 Uhr einzusetzen.

 

Begründung:

Trotz der schon einmal notwendigen Verschiebung des BER-Eröffnungstermins haben viele Fluggesellschaften offenbar fest darauf vertraut, dass der neue Flughafen BER am 3. Juni 2012 in Betrieb geht. Sie haben die Zahl der Flugverbindungen von und nach Berlin teilweise deutlich erhöht. Aus wirtschaftlichen Gründen ist dies nachvollziehbar – so stecken z. B. Air Berlin und die Lufthansa tief in den roten Zahlen. Dennoch wäre angesichts der Pannenserie am BER ein wenig mehr gesunder Menschenverstand zu erwarten gewesen. Die Fluggesellschaften hätten mit der Erhöhung der Verbindungen bis zum Winterflugplan warten können.

Die Spandauerinnen und Spandauer können nichts für die Schlampereien am neuen Großflughafen. Es ist daher nicht akzeptabel, dass sie darunter leiden sollen, indem die Nachtruhe am Flughafen Tegel auf unbestimmte Zeit verkürzt wird.

 

Fair statt Prekär: Abschluss von Tarifverträgen für die Dozenten/innen der Musikschulen und der Volkshochschulen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich erneut bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,

–        dass für die Musikschulen und Volkshochschulen (VHS) Stellen für die Leitung und pädagogisch Beschäftigte entsprechend dem Durchschnitt der Bundesländer geschaffen werden und darüber hinaus ein Tarifvertrag analog dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnlich Beschäftigte gem. § 12a TVG der so genannten festen Mitarbeiter/-innen bei Sendeanstalten abgeschlossen wird.

–        dass durch den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für eine institutionalisierte Kooperation der Musikschulen und der Schulen die Aufrechterhaltung und Erweiterung der bestehenden Angebote gem. § 124 Absatz 3, Punkt 1 und 2 Schulgesetz ermöglicht wird.

 

Begründung:

Der Rat der Bürgermeister hat die vom Berliner Senat vorgelegte neue Ausführungsvorschrift über die Honorare der Berliner Musikschulen zurückgewiesen. Statt der von der Senatsverwaltung bevorzugten Privatisierung des Musikschulunterrichtes an dann selbständige Dozenten/innen mit unternehmerischem Risiko ist eine tarifvertragliche Regelung erforderlich. Dies ist auch eine Voraussetzung für die Umsetzung des Schulgesetzes und einer verlässlichen Kooperation und Integration des Angebotes der Musikschulen im Schulalltag.

Statt weiterhin zu versuchen, Scheinselbständigkeit zu institutionalisieren, sind zügig die Voraussetzungen für eine rechtlich tragfähige Lösung zu schaffen. Die aktuelle Bekräftigung des mit Drucksachennummer 0042/XIX gefassten Beschlusses ist angesichts der weiteren Verzögerung und Auswirkungen auf die Beschäftigen und das Angebot erforderlich.

 

Spandau bekennt sich zur Inklusion

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt,

  1. sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass
  2.      die Schaffung der Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschulung beschleunigt werden und in diesem Zusammenhang die verwendeten Begrifflichkeiten und die Aufgaben der Schulassistenz unter Einbeziehung von Fachleuten – dazu gehören auch Eltern und Betroffene – neu definiert werden.
  3.      das Verfahren für die Bemessung des individuell erforderlichen Bedarfes an Schulassistenz umgehend transparent und unter gleichberechtigter Beteiligung der Eltern erfolgt.
  4.      jede Deckelung des Gesamtbudgets für Schulassistenz umgehend aufgehoben wird und die erforderliche Hilfe entsprechend den individuellen Bedarfen der Schüler und Schülerinnen erfolgt.
  5.      eine umgehende tarifliche Eingruppierung der Schulassistenz entsprechend den Tarifen des TV-L Berlin erfolgt.
  6. entsprechende Initiativen gemäß Punkt 1 im Landesbehindertenbeirat zu unterstützen bzw. einzubringen.

 

Begründung:

Spandau bekennt sich zur Inklusion. Dies bedeutet, dass bestehende strukturelle Behinderungen umgehend überwunden werden müssen. Das derzeitige Verfahren zur Bemessung der den Schulen zugewiesenen Stunden an Schulassistenz ist intransparent und erfolgt losgelöst von den tatsächlichen Bedarfen der Schüler/innen und der Schulen. Im Ergebnis können z. B. Schüler/innen nicht am Turnunterricht teilnehmen, weil keine Hilfestellung beim Umkleiden erfolgt. Daher ist es dringend erforderlich, bei der Bemessung der Schulassistenz den konkreten Bedarf der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen. Nur so lässt sich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen an Spandauer Schulen umsetzen, Transparenz herstellen und eine Einbeziehung der Eltern als gleichberechtigte Partner/innen im Verfahren sicherstellen.

 

Barrierefreie Homepage der Stadt Berlin

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)“ auch für Berlin angewendet und die Voraussetzungen für die barrierefreie Gestaltung der Homepage der Stadt Berlin www.berlin.de sowie aller untergeordneter Seiten geschaffen wird.

 

Begründung:

Seit dem 22. September 2011 ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung in Kraft. Sie trägt Sorge für den ungehinderten Zugang aller zu Informationen aller öffentlichen Internetangebote der Einrichtungen der Bundesverwaltungen.

Der Senat und die zuständigen Stellen haben sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergründen vollen Zugang zu Informationen haben. Insbesondere sollte dieser Grundsatz bei dem offiziellen Auftreten der Stadt Berlin sowie der untergeordneten Behörden beachtet werden. Hierzu gehören die Bereitstellung verfügbarer Dokumente in barrierefreien Formaten, die Bereitstellung von Texten in einfacher Sprache und von Videos, in denen das Geschriebene gebärdet wird. Bei Letzterem ist zu beachten, dass so genannte „native speaker“ zum Einsatz kommen.

 

Erlass von Richtlinien zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus für das Land Berlin als Voraussetzung für die Anwendung des § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für das Land Berlin umgehend Richtlinien zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus erlassen werden und somit die notwendige Voraussetzung für textliche Festsetzungen zur Bereitstellung von Wohnraum für Durchschnittsverdiener/innen in Bebauungsplänen gemäß  § 9 Abs. 1 Nr. 7 geschaffen wird.

 

Begründung:

  • 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB verpflichtet die Gemeinde bei der Bauleitplanung, die „Schaffung und Erhaltung stabiler Bewohnerstrukturen“ zu berücksichtigen. Dieser wichtigen sozialpolitischen Aufgabe dienen Festsetzungsmöglichkeiten nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB. Die Festsetzungsmöglichkeiten sind gebäude-, nicht personenbezogen, d.h.

„für die Förderfähigkeit kommt es allein darauf an, ob die jeweiligen Wohngebäude förderfähig wären, nicht hingegen darauf, ob die künftigen Eigentümer dieser Gebäude aufgrund ihrer finanziellen und familiären Verhältnisse in den Genuss von Fördermitteln aus der sozialen Wohnraumförderung kommen könnten. Entsprechend ist ausschlaggebend nicht die konkrete, sondern die abstrakte Förderfähigkeit. Es kommt jeweils darauf an, ob die Wohngebäude nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften mit Mitteln aus der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, nicht darauf, ob dies auch konkret werden kann oder ob auch nur solche Mittel vorhanden sind.“ (Kommentar BauGB Jäde, Dirnberger, Weiss, 6. Auflage, Berlin 2010, § 9 Rdn.33)

„Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 begründen keine Entschädigungspflicht des Bezirks nach §§ 40ff, können aber, soweit eine Vorkaufssatzung nach § 25 erlassen wurde, die Ausübung eines Vorkaufsrechts rechtfertigen.“ (Schröder a. a. O. § 9 RN 45)

Um § 9 Abs. 1 Nr. 6 anwenden zu können, bedarf es der entsprechenden „einschlägigen Rechtsvor-schriften“ der Richtlinien zur Wohnraumförderung, die Berlin seit 2003, dem Jahr des Ausstiegs aus dem Sozialen Wohnungsbaus, nicht mehr hat.

 

Personalabbau in den Bezirken

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt,

  1.      sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die derzeit zwischen der zuständigen Senatsverwaltung und den Bezirken erfolgenden Verhandlungen bezüglich der quantitativen Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Personalabbaus der Bezirke eingestellt werden.
  2.      von den zuständigen Stellen unter Einbeziehung der Bezirke die Erarbeitung qualitativer Kriterien für die Bemessung des tatsächlichen Personalbedarfes der Bezirke und einer Personalentwicklungsplanung, die den Bezirken die Handlungsfähigkeit und Erfüllung der Aufgaben ermöglicht, einzufordern.

 

Begründung:

Die Bezirke unterlagen der aufgabenkritischen Betrachtung, in deren Folge Aufgaben privatisiert und Personalabbau in größerem Umfang erfolgte.

Der Personalabbau erfolgte in erster Linie durch „natürliche Fluktuation“. Die Neubesetzung dringend erforderlicher Stellen zur Durchführung der Aufgaben war nur in sehr geringem Umfang möglich. Dies führte bereits in einigen Bereichen zur Überlastung der vorhandenen Mitarbeiter/innen. Bei weiteren Bereichen ist die entsprechende Entwicklung absehbar.

Gleichzeitig erfolgte in den vergangenen Jahren aber auch die Übertragung zusätzlicher Aufgaben, für die nur zum Teil zusätzliche Mitarbeiter/innen eingesetzt wurden.

Alle Berechnungen, die unter der Vorgabe der Einhaltung einer aus der Luft gegriffenen Zahl angestellt werden, verzögern die dringend benötigte Lösung. Im Interesse der Bürger/innen und der Mitarbeiter/innen ist eine qualitativ und sachlich begründete Vorgabe für die Personalausstattung der Bezirke erforderlich.

Anfragen

Umgang mit Beschwerden über das Gewerbegelände Gartenfelder Str. 28

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, nachdem es von Bürgerinnen informiert wurde über z.B.
  2.      freilaufende Schafe auf dem Gelände?
  3.      zunehmende Vermüllung des Grundstückes?

 

  1. Gab es in den vergangen zwei Jahren Vor-Ort-Besichtigungen seitens des Bezirksamtes und wurden dem Eigentümer Auflagen erteilt?

Wenn ja: Welche Auflagen wurden erteilt und wie wurden diese kontrolliert?

 

Übertragung von Frei-/Grünflächen der GSW an das Grünflächenamt?

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Trifft es zu, dass die Frei-/Grünflächen bzw. die Pflege der Fläche in der Westerwaldstraße im Bereich der Einkaufszeile und des Hochhauses von der GSW an das Grünflächenamt übertragen wurden?

Wenn ja: Mit welcher Begründung erfolgte diese Maßnahme und welche Auswirkung ergibt sich daraus?

  1. Aus welchen Gründen wurde nach März 2012 eine Birke auf dem betreffenden Gelände gefällt?

 

Notfallpläne zur Rettung mobilitätseingeschränkter Schüler/innen an Spandauer Schulen

Wir fragen das Bezirksamt:

  1.      Welche Abläufe sind für die Rettung der derzeit beschulten mobilitätseingeschränkter Schüler/innen im Brandfall vorgesehen und wie viel Zeit wird hierfür benötigt?
  2.      Welche organisatorischen und baulichen Veränderungen sind ggf. für eine Beschleunigung erforderlich?

 

Information der zuständigen bezirklichen Behörden durch Feuerwehr und Polizei bei Schadensfällen mit möglichen gesundheits- oder umweltgefährdenden Folgen

Wir fragen das Bezirksamt:

Wie ist der Informationsfluss zwischen Feuerwehr bzw. Polizei gegenüber den zuständigen bezirklichen Behörden bei Ereignissen im Bezirk, bei denen eine Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt nicht ausgeschlossen werden kann geregelt?

 

Allgemein