Anfragen und Anträge in der 12. öffentlichen Sitzung der BVV am 13. Juni 2012

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von GAL, CDU, SPD und Piraten

Intensivere Bebauung für das Grundstück Kladower Damm 333 ausschließen!

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau möge beschließen, dass – unabhängig vom Ausgang des derzeitigen Bieterverfahrens – der Baunutzungsplan 1961 (gültiger Bebauungsplan) für das Grundstück Kladower Damm 333 weiterhin Bestand hat und eine intensivere Bebauung für das Grundstück ausgeschlossen wird. Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau würde der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit einer entsprechenden Zielstellung nicht zustimmen. Auch die Aufrechterhaltung des Status Wald gem. § 2 Landeswaldgesetz für über 50 % des Grundstückes steht für die Bezirksverordnetenversammlung Spandau außer Frage.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und sich im Sinne der Beschlüsse der BVV – insbesondere bei den für die Veräußerung – zuständigen Stelleneinzusetzen.

 

Berlin, den 13.06.2012

 

Begründung:

Bei einer Veräußerung von öffentlichen Liegenschaften sind die Interessen der öffentlichen Hand zu berücksichtigen. In Spandau gibt es ausreichend Flächen, die für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Im Bereich Gatow/Kladow erfolgte in den vergangenen Jahren eine rege Bautätigkeit und die Errichtung von Wohnsiedlungen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.

Gemeinsame Anträge der Fraktionen von GAL und SPD

Regionale Rathäuser schaffen: Verwaltungsangebot verbessern und Ausgaben senken

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen,

 

  1. wie eine vorrangig abteilungsübergreifende Nutzung und Auslastung des derzeit ausschließlich vom Bürgeramt genutzten Standortes Wasserstadt zukünftig erfolgen kann und welche weiteren Ämter regelmäßige wohnortnahe Sprechstunden durchführen können.
  2. unter welchen Voraussetzungen und in welchem Zeitraum geeignete Räumlichkeiten in Kladow (z. B. Schallweg) für eine abteilungsübergreifende Nutzung (s. Punkt 1) hergerichtet werden können.
  3. unter welchen Voraussetzungen zusätzliche regelmäßige wohnortnahe Beratungs-Angebote von Trägern, mit denen das Bezirksamt zusammenarbeitet und bei denen die Einhaltung sicherheitsrelevanter Auflagen sichergestellt ist, an den Standorten durchgeführt werden können.

 

Berlin-Spandau, 03.06.2012

 

Begründung:

In einem großen Bezirk wie Spandau sind dezentrale Angebote der Verwaltung zwingend erforderlich. Doch angesichts der knappen Gelder und des weiteren Personalabbaus kann der Bezirk sich die Aufrechterhaltung von dezentralen Angeboten einzelner Ämter nicht dauerhaft leisten. Dezentrale Angebote können daher nur durch eine gemeinsame Nutzung von Räumen und der anteiligen Übernahme der Kosten durch die Abteilungen sichergestellt werden.

Im Gegensatz zu den Räumen des Bürgeramtes Kladow bietet das Bürgeramt Wasserstadt die Möglichkeit der arbeitsteiligen Nutzung. Hier können sowohl reine Verwaltungstätigkeiten als auch Informationsveranstaltungen durchgeführt werden. Denkbar wären z.B.

 

–       regelmäßige Sprechstunden: Bürgeramt, Sozialamt (Grundsicherung / Eingliederungshilfe), Wohnungsamt, …

–       regelmäßige Informationsveranstaltungen: Ordnungsamt ggf. in Kooperation mit der Polizei / Stadtplanungsamt zur Erläuterung der Bebauungspläne und weiteren Bebauung, Information für zuzugswillige Interessenten/innen / Gesundheitsamt, VHS-Kurse  …

Für den Bereich Gatow/Kladow könnten entsprechende Angebote u. U. am Standort Schallweg erfolgen. Hier ist zusätzlich eine regelmäßige Sprechstunde des Jugendamtes und des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD) zu prüfen.

–       Regelmäßige externe Beratungsangebote sollten z.B. durch die Pflegestützpunkte durchgeführt werden. (Wasserstadt:  Pflegestützpunkt Siemensstadt – Gatow/Kladow: Pflegestützpunkt Rathaus).

 

Wahl des Migrations- und Integrationsbeirates parallel zu den Wahlen zum Europaparlament

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen der Beirat für Integration und Migration durch eine allgemeine Wahl parallel zur nächsten Europawahl neu bestimmt werden kann.

 

Hierbei sind Aussagen zu folgenden Punkten zu treffen:

 

  1. zu beachtende Rechtsvorschriften, insbesondere datenschutzrechtliche Belange für die Kontrolle der Wahlberechtigung
  2. Anzahl der Einwohner/-innen nach Herkunftsländern (vorliegende Statistische Daten / Melderegister)

 

  1. a) mit Migrationshintergrund
  2. b) ohne deutsche Staatsangehörigkeit
  3. zu berücksichtigende ethnische Minderheiten
  4. zusätzlicher Aufwand für die Durchführung der Wahlen. (Schätzung)
  5. Aufwand für eine Präsentation der Kandidaten im Internetauftritt des Bezirksamtes (Schätzung)

Für die Prüfung sind folgende Rahmenbedingungen anzunehmen:

  1. Aktives Wahlrecht besitzen alle in Spandau mit Wohnort gemeldeten Personen

 

  1. a) mit Migrationshintergrund
  2. b) ohne deutsche Staatsangehörigkeit
  3. c) ab 18 Jahre
  4. d) ab 16 Jahre

 

  1. Die Plätze werden durch Beschluss der BVV in Kontingente aufgeteilt:

 

–       Herkunftsländer (EU, Türkei, Russland, arabische Länder, (Latein-)Amerika Asien, Afrika),

–       ethnische Gruppen (z.B. Roma/Sinti),

–       im Bereich der Integration tätige Organisationen.

  1. Passives Wahlrecht haben die durch Beschluss der BVV für die jeweiligen Kontingente zugelassenen Organisationen und Einzelpersonen.

 

Berlin-Spandau, 03.06.2012

 

Begründung:

Entsprechend der Wahlen zu Ausländer-/ Migrations- bzw. Integrationsbeiräten in anderen Bundesländern sollen die Voraussetzungen für die Durchführung von allgemeinen, freien und geheimen Wahlen geprüft werden. Die Vorlage soll als Grundlage der breiten öffentlichen Diskussion und späteren Beschlussfassung der BVV  über die Wahlberechtigten und zukünftige Zusammensetzung des Migrations- und Integrationsbeirates dienen.

Laut Kleiner Berlin-Statistik 2011 waren 2010 über 28.000 Spandauer/innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit gemeldet. Hinzu kommen Einwohner/innen mit Migrationshintergrund nach dem Integrationsgesetz. Zur Wahl des Europaparlamentes sind alle Einwohner/innen Spandaus mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Landes wahlberechtigt. Die Anbindung der Wahlen des Migrations- und Integrationsbeirates bietet sich an.

 

Anträge der Fraktion der GAL

Freie Georgschule: Mietvertrag für Schuljahr 2012/13 sichern

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, der Freien Georgschule die Nutzung des Schulgebäudes Seecktstraße 2 im gesamten Schuljahr 2012/13 sicherzustellen.

 

Berlin-Spandau, 03.06.2012

 

Begründung:

Die vom Bezirksamt geplante Abgabe des Schulgebäudes an der Seeckstraße 2 stellt die Freie Georgschule vor organisatorische Herausforderungen. Die Nutzung des Gebäudes wurde der Schule nur bis zu den Weihnachtsferien 2012 zugesagt. Doch für die Suche nach einem angemessenem Ersatzgebäude, der den Schüler/innen ein optimales Lernumfeld garantiert, ist mehr Zeit erforderlich. Darüber hinaus ist ein Wechsel mitten im laufenden Schuljahr für die Schüler/innen mit nicht vertretbaren Belastungen verbunden, die sich negativ auf den Lernerfolg auswirken können. Daher soll das Bezirksamt sicherstellen, dass die Freie Georgschule auch bei einer ggf. erfolgenden Abgabe des Schulgebäudes an Fachvermögen bzw. Liegenschaftsfonds das gesamte Schuljahr 2012/13 in der Seeckstraße 2 zu Ende führen kann.

 

Umrüstung des rollstuhlgerechten WC im Bahnhof Spandau

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

 

  1. die Eingangstür zum „WC-Center“ im Bahnhof Spandau so umgerüstet wird, dass sie sich automatisch öffnen lässt und
  2. das rollstuhlgerechte WC im Bahnhof Spandau mit einem Euroschloss ausgestattet wird.

 

Berlin-Spandau, 03.06.2012

 

Begründung:

Der WC-Besuch im Bahnhof Spandau ist für Rollstuhlfahrer/innen mit großen Hürden verbunden. Da das WC nicht mit einem Euroschloss ausgestattet ist, müssen sich Rollstuhlfahrer/innen den Schlüssel am Service-Point der Deutschen Bahn AG abholen und dafür ein Pfand hinterlegen. Doch selbst mit diesem Schlüssel ist ein selbstständiger WC-Besuch nicht möglich. Die Glastür, die zum „WC-Center“ führt, lässt sich von Rollstuhlfahrer/innen ohne Hilfe von Dritten nicht öffnen. Daher ist es dringend erforderlich, die Tür mit einer automatischen Öffnungsmechanik auszustatten.

 

Kraftknoten für jeden Rollstuhl

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

 

  1. eine eindeutige Klärung bezüglich der Kostenübernahme für die serienmäßige Ausstattung bei Neuanfertigung bzw. für die nachträgliche Ausstattung von Rollstühlen mit Kraftknoten durch die Krankenkassen erfolgt.
  2. das Landesamt für Gesundheit und Soziales auf seinen Informationsseiten für Menschen mit Behinderung im Internet detaillierte Informationen über den Kraftknoten und die möglichen Konsequenzen bei der Beförderung von Rollstühlen ohne Kraftknoten hinterlegt und hierzu auch eine Informationsschrift zur Verteilung anfertigt.

 

Berlin-Spandau, 03.06.2012

Begründung:

Die seit dem 1. Oktober 1999 geltende DIN-Norm 75082-2 sowie die seit Ende 2009 geltende ISO 10542 für Rückhaltesysteme in Behindertentransportkraftwagen legen Anforderungen an den Transport für Personen in Rollstühlen fest. Diese DIN-Norm schreibt so genannte „Kraftknoten“ vor. Unter Kraftknoten versteht man besondere Befestigungsteile an Rollstühlen. Sie sorgen dafür, dass Kräfte, die bei Unfällen oder plötzlicher Beschleunigung entstehen, auf das Fahrzeug übertragen werden. Dadurch soll eine etwaige Verformung des Rollstuhls verhindert werden.

Neuere Rollstühle seit Baujahr 2010 dürfen nur noch als Fahrzeugsitz verwendet werden, wenn sie mit einem Kraftknoten ausgestattet sind. Dennoch verpflichten weder die DIN- noch die ISO-Norm die Hersteller zum serienmäßigen Einbau in Rollstühlen. Es kommt daher vor, dass Rollstuhlfahrer/innen ihre Rollstühle nachrüsten müssen. Abhängig vom Modell liegen die Nachrüstungskosten bei mehreren hundert Euro. In Deutschland gibt es lediglich ein Unternehmen, das sich auf die Nachrüstung mit Kraftknoten spezialisiert hat.

Der Nutzen von Kraftknoten wird allerdings von vielen Krankenkassen angezweifelt. Sie lehnen es daher ab, die Kosten der Nachrüstung zu übernehmen (zum Stand der Diskussion siehehttp://www.bvkm.de/Arbeitsbereiche_und_Themen/Recht_und_Politik/Argumentationshilfen/Kraftknoten). Für die Nutzer/innen ist die Eigenfinanzierung eine oft unüberbrückbare Hürde mit möglicherweise weit reichenden Konsequenzen. So ist nicht ausgeschlossen, dass Berlins Sonderfahrdienst Kraftknoten zur Beförderungsbedingung macht. Das Bezirksamt soll sich daher bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass die Nachrüstungskosten von den Krankenkassen zu übernehmen sind. Angesichts der Milliardenüberschüsse ist dies den Kassen zumutbar.

Darüber hinaus soll das Bezirksamt darauf hinwirken, dass das Landesamt für Gesundheit und Soziales im Internet über Kraftknoten informiert. Bislang sind zwar diverse Rundschreiben zum Sonderfahrdienst hinterlegt, doch Informationen über den Kraftknoten sucht man vergebens.

 

 

Buslinien 136 und 236: Fahrgäste nicht an den Haltestellen stehen lassen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt sich bei den zuständigen Stellen von Senat, VBB und BVG dafür einzusetzen, dass die Kapazitätsprobleme auf den Buslinien 136/236 Gatower Straße/ Heerstraße  – U Haselhorst / Aalemannufer im Sinne der Fahrgäste so schnell wie möglich behoben werden.

 

Das kann dadurch erfolgen, dass

 

  1. die Fahrplantakte verdichtet werden.
  2. geeignete Großbusse (Doppelgelenkbusse, MegaCapacity-Busse) eingesetzt werden und somit auf den einzelnen Kursen mehr Fahrgäste mitgenommen werden können.

Berlin-Spandau, 03.06.2012

Begründung:

Auf den genannten Buslinien müssen immer wieder Fahrgäste an den Haltestellen zurückbleiben, weil die Beförderungskapazitäten auf diesen Linien nicht ausreichen. Selbst im aufkommensärmeren Nachmittagsverkehr stadteinwärts bleiben an Freitagen z. B. an den Haltestellen immer wieder Fahrgäste zurück. Am Sonntag 11. März 2012 konnten z. B. ab Wröhmännerpark um 18 Uhr keine Fahrgäste mehr einsteigen. Die zurückgelassenen Fahrgäste mussten zehn Minuten auf den nächsten Bus warten, der aber wieder voll war. Diese Zustände sind aus Fahrgastsicht unhaltbar und sorgen entsprechend für Unmut. Zudem besteht für die BVG auch eine Beförderungspflicht, der mit an Bushaltestellen zurückbleibenden Fahrgästen nur unzureichend nachgekommen wird.

 

Schulessen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

 

  1. bei der Auswahl der Caterer die Einhaltung der tariflichen Standards – bei sog. Hilfstätigkeiten ggf. das Vergabegesetz – bezüglich der Arbeitszeiten und Entlohnung der Mitarbeiter/innen eingehalten werden.
  2. der Betrag der Schulspeisungen von 2,10 Euro (im Durchschnitt) auf 2,80 Euro angehoben wird.

 

  1. bei absehbaren Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern die Caterer über die Schulleitungen informiert werden.

 

Berlin-Spandau, 03.06.2012

 

Begründung:

Die Einhaltung tariflicher Standards sollte eine Selbstverständlichkeit sein, die Überprüfung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers (hier: Senatsverwaltung).

Bezüglich des Schulessens werden hohe Anforderungen an ein gesundes und qualitativ hochwertiges Essen gestellt. Dies muss sich auch im Preis niederschlagen. Bei einem Betrag von 2,10 Euro ist ein qualitativ höherwertiges Essen nicht zuzubereiten.

 

Mit der Meldung an die Caterer besteht die Möglichkeit eine bedarfsgerechte Versorgung der Schulspeisung vorzunehmen. Eine Überproduktion von Schulspeisung verursacht nur unnötige Kosten und vermeidbare Vernichtung von Lebensmitteln.

 

 

Verbraucherschutz?

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen,

 

  1. welche Voraussetzungen für die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten des aus öffentlichen Mitteln geförderten Mehrgenerationenhauses für ein „Verbraucherschutzbüro“ gelten und ob diese vom Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. eingehalten werden.

 

Hierbei ist u.a. zu prüfen:

–        ob bei der Darstellung der Arbeit die datenschutzrechtlichen Vorgaben gegenüber den vertretenen Personen eingehalten werden.

–        ob die angebotene kostenlose Rechtsberatung den Anforderungen einer neutralen und unabhängigen Beratung genügt.

–        von wem und welche Beratungsangebote im Rahmen der kostenpflichtigen Mobilen Beratung durchgeführt werden und ob ggf. die erforderlichen Qualifikation der Berater/innen vorliegen.

 

  1. ob die auf den offiziellen Seiten des Spandauer Mietervereins für Verbraucherschutz e.V. erhobenen Vorwürfe gegenüber Mitarbeiter/innen der Bezirksverwaltung einen sachlichen Grund haben oder ob es sich um rufschädigende und verleumderische Angaben handelt, die den Ansprüchen des Verbraucherschutzes zuwider laufen.

 

Berlin-Spandau, 03.06.2012

Begründung:

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das nicht zur Disposition steht. Auch Kritik am Verwaltungshandeln unterliegt dem Schutz der Meinungsfreiheit, bei fehlerhaften Entscheidungen ist sie zur Korrektur des Verwaltungshandelns unerlässlich. In der Vergangenheit wurden die Standards für die Angebote im Bezirk im Zusammenhang mit den Problemstellungen der damaligen Schuldnerberatung im Klubhaus diskutiert.

Der Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. bietet im Mehrgenerationenhaus (in Anlehnung an das gleichnamige Aktionsprogramm der Bundesregierung – gefördert durch Mittel der Europäischen Union, der Bundesregierung und des Landes Berlin) ein „Verbraucherschutzbüro“ an. In diesem Umfeld und mit dieser Namensgebung erwarten die Ratsuchenden zu Recht ein Angebot, das den qualitativen Ansprüchen der Verbrauchschutzzentrale entspricht. Aus dem derzeitigen Internetauftritt des Spandauer Mietervereins für Verbraucherschutz e.V. ist ersichtlich, dass diesen Erwartungen derzeit nicht in vollem Umfang entsprochen wird.

Hier ist entweder eine entsprechende Korrektur seitens des Vereines oder eine räumliche Trennung erforderlich.

 

Anfragen Juni 2012

Atommüll-Schiffstransport in Spandau

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Seit wann war dem Bezirksamt bekannt, dass das mit Atommüll beladene Schiff  “Edo” auf dem Weg vom AKW Obrigheim ins Zwischenlager Lubmin auch Spandau durchquert?
  2. Seit wann war dem Bezirksamt bekannt, dass die “Edo” mit radioaktiv verseuchten Dampferzeugern und Pumpen an Bord am Freitag, dem 1. Juni 2012 über Nacht im Spandauer See lag?
  3. Mit welchen Notfallplänen ist Spandau auf eine mögliche Havarie eines Atommüll-Schiffes vorbereitet?
  4. Welche Informationen liegen dem Bezirksamt hinsichtlich der radioaktiven Belastung des auf der “Edo” transportierten Materials vor?
  5. Welche Informationen liegen dem Bezirksamt hinsichtlich weiterer Atommüll-Transporte auf der Havel vor?

 

Berlin-Spandau, 03.06.2012

 

Nutzung bezirklicher Telefonnummer und E-Mail-Adresse für CDU-Veranstaltung

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Trifft es zu, dass sich Interessenten einer Veranstaltung des CDU-Ortsverbandes Zitadelle unter der Diensttelefonnummer sowie der dienstlichen E-Mail-Adresse des Bezirksstadtrates Carsten Röding anmelden konnten, wie dem Spandauer Volksblatt vom 30. Mai 2012 zu entnehmen war?
  2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Organisation von Parteiveranstaltungen gemäß § 36 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) nicht zu den Aufgaben des Bezirksamtes gehört?
  3. Beabsichtigt das Bezirksamt eine Initiative zur Ergänzung des § 36 BezVG um einen Unterpunkt (2) o), damit die Organisation von Parteiveranstaltungen künftig eine Bezirksamtsaufgabe wird?
  4. Steht die dienstliche Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Bezirksstadtrates Carsten Röding auch allen anderen in Spandau tätigen Parteien bei der Organisation von Parteiveranstaltungen zur Verfügung?
  5. Wenn nein: Warum nicht?
  6. Wie viele Anrufe und E-Mails wurden von Mitarbeiter/innen der Verwaltung mit welchem Zeitaufwand für die Organisation der Veranstaltung des  CDU-Ortsverbandes Zitadelle bearbeitet?
  7. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass für die Organisation von Parteiveranstaltungen ausschließlich die personelle und technische Infrastruktur der Parteien zu nutzen ist?

Berlin-Spandau, 03.06.2012

 

Kartierungsergebnisse Tier- und Pflanzenwelt auf Gatower Wiesenlandschaft

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Liegen dem Bezirksamt mittlerweile Ergebnisse der Tier- und Pflanzenkartierungen vor, die auf dem Gelände des geplanten Landschaftsparks Gatow durchgeführt wurden?
  2. Wenn nein: Wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen?
  3. Wenn ja: Welche Tier- und Pflanzenarten, die auf Berlins Roten Listen stehen, wurden nachgewiesen (bitte langsam vorlesen, damit mitgeschrieben werden kann)?
  4. Welche Konsequenzen haben die Kartierungsergebnisse für die derzeitigen Pläne zur Gestaltung des Landschaftsparks?
  5. Hat es in diesem Jahr Gespräche zwischen dem Bezirksamt und den zuständigen Stellen zum Thema Landschaftspark Gatow gegeben bzw. sind Gespräche geplant?
  6. Falls Gespräche stattfanden: Zu welchen Ergebnisse führten die Gespräche?

Berlin-Spandau, 03.06.2012

 

Überbrückung des Burgwallgrabens

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. An welcher Stelle soll die Brücke über den Burgwallgraben gebaut werden?
  2. Trifft es zu, dass eine Überbrückung des Burgwallgrabens in direkter Verlängerung des bestehenden Fuß- und Radweges vor der Seniorenresidenz Bethanien nicht möglich ist?
  3. Wenn Antwort zu b ja: Warum nicht?

Berlin-Spandau, 03.06.2012

Tierschutz

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Teilt das Bezirksamt mit uns die Auffassung der Tierschutzverbände, dass das Tierschutzgesetz dringend novelliert werden muss, um dem Staatsziel Tierschutz gemäß Art. 20a GG gerecht zu werden
  2. Welche Voraussetzungen müssen die Verantwortlichen für die Haltung von Tieren zu gewerblichen Zwecken erfüllen? (z. B. amtliche Schließung und Neueröffnung einer Tierhandlung an anderem Ort.)
  3. Wie wird derzeit die Einhaltung einer artgerechten Tierhaltung kontrolliert, gibt es diesbezüglich Mindestvorgaben und kann das Bezirksamt diese ggf. einhalten?
  4. Welche Vorgaben gibt es bei der Feststellung von Verstößen, welche Fristen zur Nachbesserung sind einzuräumen und unter welchen Voraussetzungen kann nach derzeitigem Recht die Genehmigung entzogen werden?
  5. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, ehe Tiere von Amts wegen in eine andere Obhut übergeben werden können? Wie ist in diesen Fällen das Eigentumsrecht und wer trägt die Kosten für die anderweitige Unterbringung von Tieren? (z. B. Zirkus Renz, Ponyhof Cosmarweg)
  6. Was geschieht mit Tieren, die von Amts wegen in Obhut genommen wurden und den ursprünglichen Eigentümer/innen nicht wieder überlassen werden können? Welche Fristen sind bis zur Klärung einer dauerhaften anderweitigen Unterbringung einzuhalten?

Berlin-Spandau, 03.06.2012

Allgemein