Anfragen und Anträge in der 19. öffentlichen Sitzung der BVV am 20. März 2013

Anträge der GAL-Fraktion März 2013

 

Erweiterung des Migrations- und Integrationsbeirates um die von der BVV beschlossene stimmberechtigte Vertretung für asylsuchende Menschen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt:

  1. den Migrations- und Integrationsbeirat gemäß dem Beschluss der BVV vom 28.11.2012 –Drucksache-Nr. 0474/XIX – durch Berufung eines stimmberechtigten Mitglieds für die Wahrnehmung der Interessen der asylsuchenden Menschen zu erweitern.
  2. zusätzliche Berufungen weiterer stimmberechtigter Mitglieder des Migrations- und Integrationsbeirates ausschließlich auf die Interessenvertretung bisher nicht berücksichtigter Bevölkerungsgruppen zu beschränken.

Begründung:

Der Migrations- und Integrationsbeirat (MIB) ist das einzige offiziell anerkannte bezirkliche Gremium, das als Sprachrohr die Interessen aller in Spandau lebender Menschen mit Migrationshintergrund vertritt.

 

Zu 1.

Die Lebenssituation der asylsuchenden Menschen ist mit den alltäglichen Problemen der Menschen, für die Spandau eine sichere Heimat ist, nicht vergleichbar. Die berufenen Träger und Organisationen haben in ihrer Tätigkeit während der Dauer des individuellen Asylverfahrens nur punktuell persönlichen Kontakt mit asylsuchenden Menschen. Eine eigenständige Interessenvertretung der asylsuchenden Menschen ist daher unabdingbar.

 

Zu 2.

Spandauer/innen mit Migrationshintergrund kommen aus den verschiedensten Ländern der Welt.

 

Schule am Gartenfeld

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt,

  1. einen geeigneten Standort für einen Neubau der Schule am Gartenfeld unter Berücksichtigung einer örtlichen Kooperation mit einer bestehenden Grundschule oder der Erweiterung der Schule um zusätzliche Grundschulzüge zu benennen.
  2. die Senatsverwaltung und die entsprechenden Gremien bei der Standortwahl einzubeziehen und mit der Grundschule am Gartenfeld und ggf. der Kooperationsschule die Anforderungen an den Bau sowie die konzeptionellen Vorgaben für eine kooperative Schulorganisation von Regelschule und Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu erstellen.
  3. die erforderlichen Bauplanunterlagen vorrangig zu erarbeiten und bei der Anpassung der Investitionsplanung einen vorgezogenen Bautermin vorzusehen.

Begründung:

Mit dem Postulat der grundsätzlichen Öffnung der Schulen für alle Schüler/innen ist die strukturelle Aussonderung von Menschen bereits im Kindesalter zwar politisch überwunden, aber die erforderlichen Rahmenbedingungen für die tatsächliche Umsetzung der Inklusion sind bei weitem nicht gegeben. Dies darf nicht dazu führen, dass die inklusive Beschulung aller Kinder durch fehlende Ausstattung verhindert wird! Zumal Deutschland sich zur Umsetzung einer entsprechenden barrierefreien baulichen sowie der erforderlichen personellen Ausstattung der Schulen verpflichtet hat.

Von den ehemaligen öffentlichen „Sonderschulen“ sind drei Schulen mit einem Förderschwerpunkt bereits Kooperationsschulen. Inhaltlich ist die von den anderen öffentlichen Schulen mit einem Förderschwerpunkt bereits vollzogene Kooperation mit einer Regelschule wegweisend. Angesichts der derzeitigen Situation ist mit Blick auf die Entwicklung der Schüler/innenzahlen umgehend eine Entscheidung über den Standort und die Kooperation mit einer bestehenden Grundschule oder Erweiterung der Schule am Gartenfeld um eine Regelschule zu treffen.

Vor langer Zeit war für die Schule am Gartenfeld einmal ein Neubau vorgesehen, aktuell ist in der Investitionsplanung ein zusätzlicher Neubau auf dem Gelände mit Beginn 2017 eingestellt. Die Gegebenheiten vor Ort erfordern jedoch eine schnelle Lösung aller baulichen Probleme: Das Haupthaus (Alt- und Anbau) ist trotz diverser Umbauten nicht barrierefrei, die Nutzung des für Schulzwecke umgebauten ehemalige gastronomischen Betrieb am Stammsitz war lediglich als Übergangslösung gedacht, die Lehrwohnung steht inzwischen als solche nicht mehr zur Verfügung, da diese für den Unterricht im Klassenverband benötigt wird, eine Filiale befindet sich auf dem Gelände der Schule an der Pulvermühle. Den steigenden Anmeldezahlen steht kein entsprechendes Raumangebot zur Verfügung.

 

Mehr Sicherheit am neuen Spielplatz Parkstraße

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt,

  1. vor dem Ausgang des Spielplatzes Parkstraße/Neuendorfer Straße eine geeignete Absperrung zwischen Bürgersteig und Straße aufzustellen und
  2. bis zur Aufstellung der Absperrung dafür zu sorgen, dass das Zauntor zur Neuendorfer Straße geschlossen bleibt.

Begründung:

Die Türen des gut besuchten Spielplatzes stehen häufig offen, Kinder stürmen gern auf den Bürgersteig. Es ist an dieser Stelle notwendig, zwischen Bürgersteig und Straße eine Barriere zu errichten, um für mehr Sicherheit der Kinder zu sorgen.

 

Konzept für den bezirklichen Umgang mit asylsuchenden Menschen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt,

  1. sich bei den zuständigen Stellen für die unbefristete weitere Nutzung sowie die für eine längerfristige Nutzung erforderlichen baulichen Anpassungen der von der AWO Mitte seit Oktober 2012 im Bezirk betriebenen zusätzlichen Unterkunft für Asylbewerber/innen einzusetzen.
  2. Ein Konzept für den bezirklichen Umgang mit asylsuchenden Menschen zu erstellen, in dem u.a. Aussagen zu folgenden Punkten getroffen werden:
  3. Gewährleistung einer eigenständigen Lebensführung unter Wahrung der Privatsphäre, hygienischer und sanitärer baulicher Anforderungen und eines familiären Zusammenlebens,
  4. Berücksichtigung von besonderen Schutzerfordernissen z.B. von alleinstehenden Frauen, traumatisierten, chronisch kranken oder behinderten Menschen,
  5. Konzepte zu Betrieb und Betreuung, Größe und Standorte, Anzahl und Ausstattung der benötigten Plätze für die Asylerstaufnahme und die Anschlussunterbringung im Bezirk (nach Ablauf der bis zu sechs Wochen, maximal drei Monate dauernden Frist für die Erstaufnahme, vgl. § 47 AsylVfG),
  6. Anzahl und Ausstattung der benötigten Wohnungen für die Dauer des Asylverfahrens und die Verteilung auf die Stadtteile im Bezirk, sowie geeignete Maßnahmen um den Zugang zum regulären Wohnungsmarkt zu verbessern (Unterstützung der Wohnungssuche, Angebote/Kontingente der im Bezirk vertretenen Wohnungsgesellschaften, etc.)
  7. Netzwerk aller beteiligter Träger und Institutionen und Werbung weiterer Beteiligter,
  8. Umgehender Zugang der Kinder im Vorschulalter zur Betreuung und Sprachförderung in Kitas sowie der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in ganztägigen Schulen (ggf. Horten) –Vermeidung von Schulwechsel während des Schuljahres,
  9. Sicherung der Finanzierung, Organisation und Durchführung von Sprachkursen für erwachsene Asylsuchende.

Begründung:

Nach dem Beschluss des Umzuges der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Berlin nach Lichtenberg war die Aufgabe der Unterkunft in der Motardstraße nur eine Zeitfrage. Derzeit ist aber der Weiterbetrieb der Motardstraße wieder in der Diskussion. Es spricht nichts gegen die Aufrechterhaltung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Spandau. Dennoch ist die für den Bezirk bequeme Unterbringung aller asylsuchenden Menschen an einem abgelegenen Ort – zudem in einem reinen Industriegebiet – anhand unserer gesellschaftlichen Normensetzung und Werte zu hinterfragen. Im Vergleich zur Motardstr. erscheint z. B. (nicht  nur) der derzeit von der AWO zusätzlich genutzte Standort im Bezirk für eine kurz- oder auch längerfristige Unterbringung von Flüchtlingen wesentlich besser geeignet.

Nach Angabe des Flüchtlingsrates Berlin ist infolge der immer schwierigeren Wohnungsmarktlage – obwohl die Wohnungssuche nach drei Monaten zugelassen wird und angemessene Mietkosten nach den auch beim ALG II geltenden Kriterien anerkannt werden – die Zahl der Plätze in Berliner Sammellagern für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in den vergangenen beiden Jahren von ca 1.500 auf 5.300 gestiegen, bei einem Anstieg der AsylbLG-Berechtigten insgesamt von ca. 10.000 auf ca. 12.000. Inzwischen müssen fast 50 % im Lager leben, vor zwei Jahren waren es nur 15 %.“

Die Menschen haben oft eine lange Fluchtodyssee hinter sich, ehe sie in Spandau ankommen. Auch die Asylverfahren selbst können lange dauern, zumal seitens des zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge regelmäßig die Bearbeitung der Anträge mit einer höheren Erfolgsaussicht zurückgestellt wird. Gerade in Zeiten existenzieller Verunsicherung ist die Wiedererlangung und Aufrechterhaltung selbständiger alltäglicher Strukturen von immenser Bedeutung. Ein Leben im Heim bedeutet immer eine Einschränkung der Selbständigkeit. Neben der Behinderung der beruflichen Betätigung und Weiterbildung fällt mit der Beschränkung selbst der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten die letzte Bastion einer autonomen Lebensführung. Wenn dies auf unabsehbare Zeit erfolgt, sind Veränderungen des Einzelnen und des familiären Zusammenlebens unvermeidlich.

Der Bezirk kann Dauer und Ausgang eines Asylverfahrens nicht beeinflussen. Er ist aber verantwortlich für den Umgang mit den Menschen und welche Erfahrungen und Veränderungen sie während des Aufenthaltes als asylsuchende Bewohner/innen in Spandau machen. Ein respektvoller Umgang und die wechselseitige Weitergabe von Erfahrungen und Fähigkeiten ist für alle Beteiligten ein Gewinn.

 

Altglastrennung: Ganz oder gar nicht?

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen wie Senat und BerlinRecycling dafür einzusetzen, dass die in manchen Häusern aus Platzgründen allein aufgestellten Buntglastonnen in Ausnahmefällen erhalten bleiben ,weil dort sonst alles Glas mit großer Wahrscheinlichkeit wieder wie früher komplett im Hausmüll landet.

 

Begründung:

Gerade in dicht bebauten Altstadtbereichen kann die immer größere Vielzahl an getrennten Sammelbehältern häufig nicht auf den vorhandenen Müllplätzen untergebracht werden. Deshalb war dort die Aufstellung nur einer Buntglastonne für alle Glassorten häufig eine erhebliche Erleichterung wenn beim besten Willen kein sinnvoller Standplatz für eine zusätzliche Weißglas-Tonne geschaffen werden konnte.

Bekanntlich ist Weißglas im Buntglas völlig unkritisch, nur Buntglas im Weißglas wäre schädlich.

Von den eigentlich trennwilligen Mietern nun zu verlangen, sich mit ihrem gesamten Altglas zukünftig wieder zu den nächsten, meist eher weit entfernten Glasiglus begeben zu müssen, nur weil so theoretisch  aber sicher nicht praktisch ein paar wertvollere Weißglasflaschen getrennt erfasst werden könnten, ist deshalb beim besten Willen nicht nachvollziehbar.

 

 

 Erarbeitung der Rahmenbedingungen für die zukünftige Durchführung allgemeiner Wahlen zum Migrations- und Integrationsbeirat durch die wahlberechtigten Spandauerinnen und Spandauer

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV zum Jahresende 2013 die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Wahlen des Migrations- und Integrationsbeirates durch die vom Beirat vertretenen Spandauerinnen und Spandauer vorzulegen.

Der Migrations- und Integrationsbeirat sowie der Ausschuss für Integration sind in geeigneter Weise in den Diskussionsprozess einzubeziehen.

Begründung:

Seit der Beschlussfassung über die erstmalige Berufung des Migrations- und Integrationsbeirates haben sich die Voraussetzungen für die Beteiligung der Bürger/innen verändert. Die Wahl der Seniorenvertretung oder des Beirats für Menschen mit Behinderungen durch die Betroffenen ist heute eine Selbstverständlichkeit.

Auf dieser Basis stellt sich die Frage der zukünftigen Legitimation des Beirates durch Wahlen. In Berlin gibt es z.B. bei der Besetzung und Durchführung von Wahlen der bezirklichen Beiräte für Menschen mit Behinderungen unterschiedliche Verfahrensweisen. Hinsichtlich der Beteiligung von Migranten/innen gibt es in anderen Bundesländern unterschiedliche Modelle der Zusammensetzung der Beiräte und der Durchführung von Wahlen. Der Bezirk kann auf Grundlage der vorliegenden Erfahrungen ein geeignetes Modell für den Bezirk erarbeiten. Die frühzeitige Einbindung der Gremien bei der Grundsatzentscheidung ist sinnvoll. Das Verfahren der Zusammenarbeit ist unter den Beteiligten abzustimmen.

 

Überarbeitung der Kriterien für die Beurteilung der Kaufinteressenten/innen von Erbaurechtsgrundstücken

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Kriterien für die Beurteilung der Kaufinteressenten/innen von Erbbaurechtsgrundstücken den aktuellen Vorgaben für die Förderung von Familien anzupassen und hierbei mindestens folgende Grundlagen zu beachten:

–       das Diskriminierungsverbot

–       die Förderung subsidiärer familiärer Strukturen (Mehrgenerationen, Seitenlinien)

–       die Förderung pflegender Angehöriger

Zu berücksichtigen sind auch Lebenspartnerschaften und Wahlfamilien (Mitglieder eines familiären Verbundes, die weder Lebenspartner/innen noch verwandt sind).

Begründung:

Die Kriterien bei der Beurteilung der Kaufinteressenten/innen von Erbbaurechtsgrundstücken wurden verwaltungsintern im vergangenen Jahrhundert erstellt und entsprechen nicht der heutigen Rechtslage (z.B. Verbot der Altersdiskrimierung, hier: Eltern) und der politisch ausdrücklich vorgegebenen Förderung von pflegenden Angehörigen.

Die Grundstücke sind dem spekulativen Wohnungsmarkt entzogen und werden ausschließlich an Familien vergeben, die über geringe Mittel verfügen. Ein Kriterium ist die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes. Angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen ist die Festlegung einer Altersgrenze der Eltern jedoch nicht zeitgemäß. Ferner widerspricht die Beschränkung auf Kernfamilien (Vater/ Mutter/Kind) der gesellschaftlichen Realität der vorrangigen subsidiären Organisation von (Wahl-) Familien: die überwiegende Anzahl der pflegebedürftigen Menschen werden im familiären Umfeld betreut.

 

Anfragen der GAL-Fraktion März 2013

Fortschreibung des Friedhofentwicklungsplans

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Wann wurde der Friedhofentwicklungsplan für Berlin, der aus dem Jahr 2006 stammt, zuletzt fortgeschrieben?
  2. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob und ggf. wann eine erneute Fortschreibung aufgrund der aktuellen Bevölkerungsprognose vorgesehen ist?
  3. Hält das Bezirksamt eine Aktualisierung aufgrund steigender Einwohner/innen-Zahlen für erforderlich?
  4. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Umnutzung von Flächen des Friedhofes In den Kisseln?
  5. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Umnutzung von Flächen auf dem Landschaftsfriedhof Gatow?

 

Aktueller Sachstand zum Umbau in Havelmaten

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Inwieweit trifft es zu, dass im Winter 2012/13 weite Teile der historischen Bausubstanz der ehemaligen Hofstelle Havelmaten abgerissen wurden?
  2. Welche Begründung gibt es für die Teilabrisse?
  3. Welche Genehmigungen waren für den Vorhabenträger FORUM Berufsbildung e. V. erforderlich?
  4. Teilt das Bezirksamt die Einschätzung, dass der Umbau der Hofstelle von den im Bebauungsplanentwurf 5-67 VE genannten Zielen wie z. B. der Nutzung „innerhalb der bestehenden Gebäude“ sowie einer umfangreichen Sanierung der „stark verfallenden Gebäude“ abweicht?
  5. Gibt es in Bezug auf Umbau und künftige Nutzung der ehemaligen Hofstelle weitere Abweichungen von der ursprünglichen Planung?

 

Drei Jahre Vierfelderhof in Gatow

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Umsetzung des Vierfelderhof-Konzepts in den ersten drei Jahren seines Bestehens?
  2. In welcher Form gibt es regelmäßige Kontakte zwischen den Betreiber/innen des Vierfelderhofs und dem Bezirksamt?
  3. Welche Wünsche und Vorschläge hat das Bezirksamt in Bezug auf die weitere Entwicklung des Vierfelderhofes?

 

Spandauer Altstadtmeile 2013: Zuarbeit des Bezirksamtes

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Welche Ämter/Fachbereiche beteiligen sich mit welchen Projekten an der Vorbereitung der Spandauer „Altstadtmeile – Kunst verbindet“?
  2. Welche bezirklichen Einrichtungen werden sich an der Auftaktveranstaltung am 8. Juni („Was Kunst du?“), der Veranstaltung „Hinz und Kunst“ am 17. August und der Abschlussveranstaltung am 17. September („Kunst du Leuchten?“) in welcher Form beteiligen?

Umsetzung der Schulpflicht für Kinder und Jugendliche, die dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Teilt das Bezirksamt unsere Auffassung, dass die Schulpflicht unabhängig vom Aufenthaltsstatus für alle in Spandau lebenden Kinder und Jugendliche umzusetzen ist?
  2. Ist sichergestellt, dass alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen, umgehend einen ganztägigen Schulplatz erhalten?

2 a) Wenn nein: Aus welchen Gründen werden die Kinder und Jugendlichen nicht umgehend beschult?

  1. An wie vielen Schulen je Schulart gibt es Willkommensklassen und an wie vielen Schulen werden einzelne Kinder oder Jugendliche beschult, die dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen?

3.a) Wie viele Kinder und Jugendliche werden von den Schulen nicht ganztägig betreut?

  1. In welchem Umfang erhalten die Schulen Unterstützung / zusätzliche Stundenzuweisungen für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen, die dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen?

4 a) Ist sichergestellt, dass die vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich sofort umgesetzt werden?

4 b) Wird darüber hinaus zusätzliche Unterstützung benötigt?

  1. In welchem Umfang und mit welchen Angeboten erhalten die Kinder und Jugendlichen die vorgesehene schulergänzende Förderung gemäß dem Bildungs- und Teilhabepaket?

 

Allgemein